Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen beteiligten Intermediäre zu informieren, ist nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union im Rahmen der staatlichen Bekämpfung einer aggressiven Steuerplanung nicht erforderlich und verletzt das Recht des Rechtsanwalts auf Achtung der Kommunikation mit seinem Mandanten. Alle anderen an einer solchen Planung beteiligten Intermediäre unterliegen
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