Zwei Hängebauchschweine dürfen nicht weiter im Garten eines Wohngrundstücks in Recklinghausen gehalten werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Die Stadt Recklinghausen ist gegen die Schweinehaltung
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