Eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig. Gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AO ist ein schriftlicher Verwaltungsakt und damit auch ein Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO)- demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für
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