Der Bundesrat hat heute der Verordnung für Staatsangehörige der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks, zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 7. September 2005 national umgesetzt.
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