Bei der Verwertung einer angekauften sog. Steuerdaten-CD im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren weicht die Art der Gewinnung von Beweismitteln deutlich vom Normalfall ab. In verfassungsrechtlicher Hinsicht aber führt nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne weiteres zu einem Verwertungsverbot. Bestehen hingegen greifbare Anhaltspunkte dafür, dass Informationen in rechtswidriger
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