§ 82 Satz 2 SGB IX gibt dem schwerbehinderten Stellenbewerber gegenüber öffentlichen Arbeitgebern einen Rechtsanspruch auf ein Bewerbungsgespräch. Die Verletzung dieses Rechts auf ein Bewerbungsgespräch kann zugunsten des schwerbehinderten Stellenbewerbers auch Entschädigungsansprüche nach dem AGG auslösen. Der persönliche Anwendungsbereich des AGG ist eröffnet. Der Bewerber ist als Bewerber „Beschäftigter“ im
LesenSchlagwort: Schwerbehindertenrecht
Der Zustimmungsbescheid des Integrationsamts im Kündigungsschutzprozess
Die durch das Integrationsamt erteilte Zustimmung zur Kündigung entfaltet – es sei denn, sie wäre nichtig – für den Kündigungsschutzprozess solange Wirksamkeit, wie sie nicht bestands- oder rechtskräftig aufgehoben worden ist. Gemäß § 85 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung
LesenDie Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
Ein als unbefristet angestellter Lehrer mit einem Grad der Behinderung von 30 hat einen Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Insoweit ist bei einem Lehrer auf die Tätigkeit im Beamtenverhältnis abzustellen, unabhängig davon, ob ein Angestelltenverhältnis besteht. ^So hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall eines an Multipler
LesenGrad der Behinderung – Bestandskraft und nachträgliche Änderung des Feststellungsbescheids
§ 48 Abs 1 S 1 SGB X. Danach ist, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei Erlass eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Von einer solchen Änderung ist im vorliegenden Zusammenhang bei einer Verschlechterung im
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