Neues Rathaus Hannover

Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst – und die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung

Ist bei Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst nach den einschlägigen (landes-)personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Gesamtpersonalrat zu beteiligen, folgt aus dem Prinzip des Gleichlaufs der Beteiligungsebenen auch im Bereich der einstufigen Verwaltung für die schwerbehindertenvertretungsrechtliche Beteiligung die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung.

In dem hier

Artikel lesen

Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag – und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Hat ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 anerkannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers

Artikel lesen

Schwerbehindertenvertretung im Konzern

Die Zuständigkeit der einzigen im Konzern bestehenden Schwerbehindertenvertretung erstreckt sich nicht auf die Wahrnehmung der Aufgaben der Konzernschwerbehindertenvertretung.

Nach § 97 Abs. 2 Satz 1 SGB IX wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen eine Konzernschwerbehindertenvertretung, wenn für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat errichtet ist.

Artikel lesen

Wahl der Schwerbehindertenvertretung – und die Streichung eines Bewerbers von einem Wahlvorschlag

Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen enthält keine Regelung, die es zulässt, dass Wahlbewerber, die ihre Zustimmung zur Kandidatur zurückziehen vom Wahlvorstand unter Beibehaltung des Wahlvorschlages im Übrigen gestrichen werden können.

Die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen sieht die Befugnis des Wahlvorstandes, einen Bewerber von Wahlvorschlägen

Artikel lesen

Schwerbehindertenvertretung bei einem kirchlichen Arbeitgeber – und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten

Parallele Zuständigkeiten der kirchlichen und der staatlichen Gerichtsbarkeit können sich ergeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung ein Rechtsschutzziel sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage stützt.

Bei dieser Entscheidung hatte das Bundesarbeitsgericht die rechtliche Existenz der Schwerbehindertenvertretung für die

Artikel lesen

Der Yoga-Kurs des Feuerwehrmanns

Bei einem Feuerwehrmann reicht es für die Gewährung von Sonderurlaub zum Besuch eines Yoga-Kurses nicht aus, dass der Kurs der allgemeinen Verfassung dienlich ist – auch wenn die Person einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist. Im Übrigen fehlt es am speziellen

Artikel lesen

Freizeitausgleichs- und Abgeltungsansprüche von Betriebsratsmitgliedern

Ein Betriebsratsmitglied, dem gekündigt wurde, ist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens an der Amtsübung gehindert, wenn nicht eine tatsächliche Weiterbeschäftigung erfolgt.

Hat ein Betriebsratsmitglied oder ein stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung einen Weiterbeschäftigungstitel erstritten und ist der Arbeitgeber einer Amtsausübung

Artikel lesen