Ein behinderungsbedingter Ausschluss von einer Klassenfahrt ist unverhältnismäßig, wenn eine verlässliche individuelle Betreuung die Teilnahme ermöglicht. Schulorganisatorische Schwierigkeiten rechtfertigen es dann nicht, einem Kind die diskriminierungsfreie Teilhabe an schulischer Bildung zu verwehren.
Ein neunjähriger Grundschüler aus Voerde darf daher an
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