Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung – und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Die Straftat der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und 2 StGB) wird nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz durch die Strafbarkeit wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1 StGB verdrängt. Die Annahme von Gesetzeseinheit würde der Klarstellungsfunktion des

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Explosion im Küchenmixer ist noch keine Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, mit dem dieses gegen den Angeklagten u.a. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erkannt hat, aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte

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