Privater Schwimmunterricht in öffentlichen Bädern

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Branden­burg hat in einem Beschwer­de­ver­fah­ren eine Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin bestä­tigt, wonach die Berl­iner Bäder-Be­trie­be einem priva­ten An­bie­ter von Schwimm­kur­sen nicht den unbe­schränk­ten Zu­gang zu ihren Bä­dern eröff­nen müs­sen.

Die Antragstellerin, die Schwimm­kurse für eine oder zwei Perso­nen

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Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Mädchen und Jungen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, in dem die Befreiung eines muslimischen Mädchens vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Mädchen und Jungen abgelehnt wurde, nicht zur Entscheidung angenommen.

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Religiöse Bekleidungsvorschriften und der koedukative Schwimmunterricht

Der ein­zel­ne Schü­ler kann ge­stützt auf von ihm für maß­geb­lich er­ach­te­te re­li­giö­se Ver­hal­tens­ge­bo­te nur in Aus­nah­me­fäl­len die Be­frei­ung von einer Un­ter­richts­ver­an­stal­tung ver­lan­gen. Einer Schü­le­rin mus­li­mi­schen Glau­bens ist die Teil­nah­me am ko­edu­ka­ti­ven Schwimm­un­ter­richt in einer Ba­de­be­klei­dung zu­mut­bar, die mus­li­mi­schen Be­klei­dungs­vor­schrif­ten ent­spricht.

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Schwimmunterricht einer 11jährigen Muslima

Die Entscheidung eines Schulleiters, den Antrag einer 11jährigen Schülerin muslimischen Glaubens auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht abzulehnen, ist rechtmäßig.

So der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall der Berufung einer elfjährigen Muslima, die im Schuljahr 2011/2012 vom Schwimmunterricht der

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Schwimmunterricht mit Ganzkörperbadeanzug

Der nach Vollendung des 12. Lebensjahres anerkannte Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht für Schülerinnen muslimischen Glaubens kann nicht auf Kinder im Grundschulalter ausgeweitet werden. In diesem Alter kann im Allgemeinen noch nicht angenommen werden, dass der koedukative Sportunterricht (einschl. des

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Schwimmunterricht für Muslima

Muslimische Mädchen im Grundschulalter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht. Regelmäßig ist ihnen zumutbar, eine den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechende Schwimmkleidung zu tragen. Mit dieser – gängiger Verwaltungspraxis zuwider laufenden – Entscheidung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster in

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