Schwimmunterricht

Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht

Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umfasst nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung und setzte damit das Urteil „Dubrovin & Tröger – Aquatics“ des Gerichtshofs der Europäischen Union um,

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Privater Schwimmunterricht und die Umsatzsteuerbefreiung

Für privaten Schwimmunterricht für Kleinkinder ist keine Umsatzsteuer zu zahlen. Dagegen ist das Säuglingsschwimmen nicht von der Steuer befreit. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall einer qualifizierten Privatlehrerin entschieden. Sie führt nach einem von ihr entwickelten Programm Schwimmkurse für Kinder durch. Die Schwimmkurse teilt die Klägerin

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Privater Schwimmunterricht in öffentlichen Bädern

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Branden­burg hat in einem Beschwer­de­ver­fah­ren eine Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Berlin bestä­tigt, wonach die Berl­iner Bäder-Be­trie­be einem priva­ten An­bie­ter von Schwimm­kur­sen nicht den unbe­schränk­ten Zu­gang zu ihren Bä­dern eröff­nen müs­sen. Die Antragstellerin, die Schwimm­kurse für eine oder zwei Perso­nen durch „Per­so­nal Trai­ner“ anbie­tet, kann einen An­spruch auf unbe­schränk­te Nut­zung

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Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Mädchen und Jungen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, in dem die Befreiung eines muslimischen Mädchens vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Mädchen und Jungen abgelehnt wurde, nicht zur Entscheidung angenommen. InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltDie verwaltungsgerichtlichen EntscheidungenDie Entscheidung des BundesverfassungsgerichtsRechtsschutzbedürfnisSubstantiierungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde Der Ausgangssachverhalt[↑] Die Schülerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde dagegen,

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Religiöse Bekleidungsvorschriften und der koedukative Schwimmunterricht

Der ein­zel­ne Schü­ler kann ge­stützt auf von ihm für maß­geb­lich er­ach­te­te re­li­giö­se Ver­hal­tens­ge­bo­te nur in Aus­nah­me­fäl­len die Be­frei­ung von einer Un­ter­richts­ver­an­stal­tung ver­lan­gen. Einer Schü­le­rin mus­li­mi­schen Glau­bens ist die Teil­nah­me am ko­edu­ka­ti­ven Schwimm­un­ter­richt in einer Ba­de­be­klei­dung zu­mut­bar, die mus­li­mi­schen Be­klei­dungs­vor­schrif­ten ent­spricht. Das Grundrecht der muslemischen Schülerin auf Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs.

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Gemeinsames Schulschwimmen für muslimische Schülerinnen

Muslimische Schülerinnen können regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen sogenannten Burkini – einen zweiteiliger Schwimmanzug für muslimische Frauen mit eingearbeiteter Kopfbedeckung, der die Anforderungen des Hidschab erfüllt – zu tragen. In einem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit besuchte die damals 11-jährige Klägerin,

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Schwimmunterricht für muslimischen Jungen

Für einen muslimischen 12-jährigen Jungen ist es angesichts der Bedeutung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags zumutbar, am gemeinsamen (koedukativen) Schwimmunterrichts von Jungen und Mädchen teilzunehmen. So das Verwaltungsgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages der Eltern eines Schülers der 7. Klasse, mit dem diese die Befreiung ihres Sohnes

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Schwimmunterricht einer 11jährigen Muslima

Die Entscheidung eines Schulleiters, den Antrag einer 11jährigen Schülerin muslimischen Glaubens auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht abzulehnen, ist rechtmäßig. So der Hessische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall der Berufung einer elfjährigen Muslima, die im Schuljahr 2011/2012 vom Schwimmunterricht der 5. Klasse, der Jungen und Mädchen gemeinsam erteilt wird (sog.

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Schwimmunterricht mit Ganzkörperbadeanzug

Der nach Vollendung des 12. Lebensjahres anerkannte Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht für Schülerinnen muslimischen Glaubens kann nicht auf Kinder im Grundschulalter ausgeweitet werden. In diesem Alter kann im Allgemeinen noch nicht angenommen werden, dass der koedukative Sportunterricht (einschl. des Schwimmunterrichts) bei den Schülerinnen einen persönlichen Gewissenskonflikt hervorruft. So die

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Schwimmunterricht für moslemische Schülerinnen – Burkini statt Bikini

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen kann sich eine 13jährige moslemische Schülerin nicht unter Berufung auf ihre religiöse Überzeugung vom Schwimmunterricht befreien lassen. Die Eltern der Schülerin hatten vorgetragen, dass es ihrer Tochter aus religiösen Gründen nicht zuzumuten sei, am Schwimmunterricht teilzunehmen, weil dieser zeitgleich mit anderen gemischten Klassen in einem

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Schwimmunterricht für Muslima

Muslimische Mädchen im Grundschulalter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht. Regelmäßig ist ihnen zumutbar, eine den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechende Schwimmkleidung zu tragen. Mit dieser – gängiger Verwaltungspraxis zuwider laufenden – Entscheidung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt. Die

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