Das als Kauffahrteischiff genutzte Sportboot

Sportboote, die mit Mannschaft zum gewerbsmäßigen Transport von Personen über See genutzt werden, sind in der Regel Kauffahrteischiffe. Diese benötigen ein Schiffssicherheitszeugnis, für das das nach § 5 See-Sportbootverordnung erteilte Bootszeugnis nicht ausreicht. Für als Kauffahrteischiff genutzte Sportboote gilt ferner

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Umsätze für die Seeschifffahrt

Wer ist – umsatzsteuerlich – der Betreiber eines Seeschiffes?
Die Finanzverwaltung definiert jetzt:

Unter den Begriff „Betreiber“ fallen unter Berücksichtigung des gemeinschaftsrechtlichen Umfangs der Befreiung von Umsätzen für die Seeschifffahrt sowohl Reeder als auch Bereederer von Seeschiffen, sofern die Leistungen

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