Audi

Unternehmensinterne Vorgänge – und die sekundäre Darlegungslast in Dieselfällen

Mit der sekundären Darlegungslast bei Vorgängen innerhalb eines Unternehmens, die auf eine Kenntnis seiner verfassungsmäßigen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in sogenannten Diesel-Fällen schließen lassen, hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem zugrunde liegenden Fall erwarb die Autokäuferin mit Kaufvertrag vom 10.08.2012 von der B. GmbH

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Volkswagen EOS

Dieselskandal – und die sekundäre Darlegungslast bei Schadensersatzklagen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage zu befassen, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen hatte und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte. Im hier entschiedenen Fall nimmt der Autokäufer die beklagte Autoherstellerin auf Schadensersatz wegen der

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Auspuff

Dieselskandal – und die sekundäre Darlegungslast zur Kenntnis der gesetzlichen Vertreter

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage zu befassen, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte: Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München ist das Verhalten der für die Autoherstellerin handelnden Personen

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Auspuff

Dieselskandal – und die sekundäre Darlegungslast

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage zu befassen, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte. Im Kern ging es hierbei um die Frage, ob ein Anspruch des Autokäufers aus §

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Geldscheine

Strafrechtliche Schutzgesetze – Schadensersatz und sekundäre Darlegungslast

Den Prozessgegner der primär darlegungsbelasteten Partei kann eine sekundäre Darlegungslast treffen, wenn die nähere Darlegung der primär darlegungsbelasteten Partei nicht möglich oder zumutbar ist, während der Prozessgegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen. Diese Grundsätze gelten auch bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung eines strafrechtlichen

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Der anerkannte Girokonto-Saldo – und die sekundäre Darlegungslast der Bank

Eine Bank, die als einen Aktivposten eines von ihr geltend gemachten kausalen negativen Saldos ein abstraktes Saldoanerkenntnis einführt, trifft, sofern der insoweit primär darlegungs- und beweisbelastete Saldoschuldner gegen das abstrakte Saldoanerkenntnis die Einrede der Bereicherung erhebt, eine sekundäre Darlegungslast zu den näheren Umständen von Einzelposten, die der durch die Feststellung

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Die während des Transports geöffnete Verpackung

Der im Transportrecht für Verlustfälle entwickelte Grundsatz, dass den Frachtführer eine sekundäre Darlegungslast trifft, wenn der Vortrag des Gegners ein vom Frachtführer zu vertretendes schadensursächliches qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt oder sich Anhaltspunkte dafür aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben, gilt auch für Fälle, in denen das Frachtstück zwar abgeliefert,

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Ehebedingte Nachteile und die sekundäre Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten

Mit der Frage der sekundären Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten hinsichtlich ehebedingter Nachteile bei der Unterhaltsbegrenzung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Im Ausgangspunkt trägt der Unterhaltsschuldner, der sich mit der Befristung auf eine prozessuale Einwendung beruft, die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der für eine Befristung sprechenden Tatsachen. In die Darlegungs-

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