Zahnarztpraxis

Der „Pool-Arzt“ im vertragszahnärztlichen Notdienst – und die Sozialversicherungspflicht

Ein Zahnarzt, der als sogenannter „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des Einzelfalls. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte der

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Landessozialgericht NRW,Arbeitsgericht Essen

Die coronabedingt aufgegebene Selbständigkeit – und die Sperrzeit bei der Arbeitsagentur

Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor. In dem hier vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall war der Antragsteller seit 2000 mit einer Eventagentur selbständig. Er stellte diese Tätigkeit aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen im Veranstaltungssektor 2020 ein. Am 31.01.

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Buch in Blindenschrift

Arbeitsassistenzleistungen für Selbstständige

Der Anspruch auf Gewährung einer notwendigen Arbeitsassistenz zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 102 Abs. 4 SGB IX a.F. bzw. § 185 Abs. 5 SGB IX n.F.) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der schwerbehinderte Mensch die Regelaltersgrenze für Rentenleistungen überschreitet. Denn eine zu gewährende Arbeitsassistenzleistung verliert ihren Charakter als „begleitende

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Fahrschule

Keine Fahrschulerlaubnis – keine Selbständigkeit des Fahrlehrers

Es liegt bei Fahrlehrern ohne Fahrschulerlaubnis eine abhängige Beschäftigung vor. Der Einsatz des eigenen Fahrzeugs und die Tragung der Betriebskosten führen zu keiner anderen Einschätzung. So hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall eines 64-jährigen Fahrschullehrers entschieden, der seinen sozialversicherungsrechtlichen Status festgestellt haben wollte. Gleichzeitig ist die Entscheidung

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Übersetzung

Übersetzer – und ihr Arbeitnehmerstatus

Aufgrund eines „Honorarvertrages“ tätige Übersetzer sind nicht zwingend Arbeitnehmer sondern können auch als selbständige Unternehmer tätig sein. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines selbstständig Tätigen durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der Verpflichtete befindet. Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen

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Grundsicherung für Selbständige – und die Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens

Bei einem Selbständigen ist die vereinnahmte Umsatzsteuer ist zu berücksichtigendes Einkommen nach dem SGB II. Nur im Bewilligungszeitraum tatsächlich erfolgte Umsatzsteuerzahlungen können vom Einkommen Selbstständiger abgesetzt werden; Rückstellungen für künftige Umsatzsteuerzahlungen führen dagegen nicht zu entsprechenden Absetzungen. Die Regelung, wonach die im Bewilligungszeitraum erzielten, um notwendige Ausgaben bereinigten Einnahmen eines

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