Geplante Änderungen bei der Selbstanzeige

Derzeit wird im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung beraten, der jetzt vom Finanzausschuss mit einigen Änderungen angeommen wurde.

Nach den Vorschriften des Entwurfs müssen Steuerhinterzieher bei einer strafbefreienden Selbstanzeige in Zukunft

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Die Zukunft der strafbefreienden Selbstanzeige

Die Koalitionsfraktionen haben den Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit der sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zwar nicht abgeschafft, aber deutlich eingeschränkt werden.

Sollte der Entwurf Gesetz werden, muss eine Selbstanzeige zukünftig alle

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Schärfere Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeige

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere die Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeigen verschärft werden. Insbesondere sollen zukünftig Teilanzeigen ausgeschlossen sein. Auch

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StraBEG oder Selbstanzeige?

Die strafbefreiende Erklärung nach dem StraBEG und die Selbstanzeige nach § 371 AO konnten wahlweise erfolgen; bei Rechtserheblichkeit der Wahl muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen der strafbefreienden Erklärung nach Form und Inhalt vollständig erfüllt sind.

Bundesfinanzhof, Urteil

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