Elternunterhalt und der Wohnvorteil

Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen.

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise

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Selbstbehalt beim Car-Sharing

Zur Transparenz einer Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Carsharing-Unternehmens, die im Schadensfalle eine Haftung des Vertragspartners in Höhe eines vereinbarten Selbstbehalts vorsieht, hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen.

Anlass hierzu bot die folgende Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

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Ehegattenunterhalt und Leistungsfähigkeit

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der eigene angemessene Unterhalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern einerseits und gegenüber Ehegatten andererseits nicht gleichgesetzt werden. Auch wenn die Ansprüche minderjähriger Kinder und – geschiedener – Ehegatten nach § 1609 Abs. 2 Satz

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