Eine konfessionslose Bewerbung für eine Stelle bei der Kirche

Es ist nicht zu beanstanden, dass ein Werk der Evangelischen Kirche für eine ausgeschriebene Tätigkeit eine Identifikation mit ihm fordert, die nach außen durch die Kirchenmitgliedschaft dokumentiert wird. Deshalb darf ein konfessionsloser Bewerber unberücksichtigt bleiben. Eine Ungleichbehandlung ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht der Kirchen (Art. 140 GG) nach

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Der Streit innerhalb einer Jüdischen Gemeinde

Ein Streit über die Umsetzung eines Beschlusses der Repräsentantenversammlung einer Jüdischen Gemeinde unterfällt dem Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften. Verwaltungsgerichte sind für die Schlichtung innerkirchlicher Konflikte nicht zuständig. So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall, in dem Mitglieder der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sich mit einem Eilantrag gegen einen Beschluss

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