LG Bremen

Verwertung von Urkunden im Selbstleseverfahren

Eine Revisionsbegründung, in der unzutreffend zu einer entscheidungserheblichen Tatsache vorgetragen wird, bietet keine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Begründetheit der erhobenen Rüge.

Eine Verfahrensrüge, mit der die Verwertung von Urkunden im Selbstleseverfahren beanstandet wird, weil die Feststellung  zum Abschluss

Artikel lesen