Der Suizidwunsch der Ehefrau

In der Weigerung deutscher Behörden, einer gelähmten Frau die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis zu erteilen, liegt dann in Bezug auf den Ehemann ein Verstoß gegen seine Verfahrensrechte nach Artikel 8 EMRK vor, wenn das Gericht die Beschwerde des

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Medikamente für den Selbstmord

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich mit der Weigerung deutscher Behörden beschäftigen, einer gelähmten Patientin den Erwerb eines tödlichen Medikaments zu erlauben. Der EGMR erklärt jetzt die Beschwerde des Witwers für zulässig.

In dieser Zulässigkeitsentscheidung erklärte der Europäische Gerichtshof

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