Bei der sexuellen Belästigung Jugendlicher ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung.
In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Disziplinarverfahren trat der ledige und kinderlose frühere Soldat nach dem Hauptschulabschluss und einer Ausbildung zum Maler und Lackierer in die Bundeswehr ein und
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