Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einem Zungenkuss zwar um eine erhebliche sexuelle Handlung, nicht aber um eine beischlafähnliche Handlung im Sinne des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB. Für die Strafvorschrift der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB bzw. §
LesenSchlagwort: sexuelle Handlung
Ambivalente Handlungen – als sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit
Eine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB – zur Tatzeit noch § 184g Nr. 1 StGB – erfordert zunächst eine Handlung mit Sexualbezug. Dies ist nach ständiger Rechtsprechung bei solchen Handlungen der Fall, die bereits objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild
LesenSexualbezogene Handlungen – und Frage ihrer Erheblichkeit
Als erheblich im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen. Dazu bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung
LesenSexueller Missbrauch von Kindern – und das Berühren über der Kleidung
Das bloße Berühren des Geschlechtsteils über der Kleidung ist nicht ohne weiteres als sexuelle Handlung im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB – zur Tatzeit noch § 184g Nr. 1 StGB – anzusehen. Zwar ist in einer solchen Handlung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild der danach erforderliche sexuelle Bezug zu
LesenSexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen – und die Strafbarkeit nach der Reform des Sexualstrafrechts
Zwar wurde die Vorschrift des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB) durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 04.11.2016 mit Wirkung vom 10.11.2016 aufgehoben. Jedoch ist mit dem Änderungsgesetz gleichzeitig der Anwendungsbereich der Vorschrift des § 177 StGB erweitert worden, so dass das bei Tatbegehung
LesenPosing-Fotos – und die Toleranz des Bundesgerichtshofs
Für eine Strafbarkeit wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176a Abs. 1 StGB ist es erforderlich, dass es zu einem sexuellen Übergriff mit Körperkontakt im Sinne von § 176 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB auf das jeweilige Kind kam. Dies ist nicht der Fall, wenn von dem
LesenDas Ausziehen eines Kindes
Das Ausziehen eines Kindes stellt sich regelmäßig nicht als sexuelle Handlung „an“ dessen Körper dar, wenn nicht das Entblößen seinerseits mit einer sexuellen Handlung am Körper verbunden ist. Denn das bloße Entfernen der Kleidung führt nicht zu dem körperlichen Kontakt, der für eine sexuelle Handlung im Sinne des § 176
LesenSexueller Missbrauch – und das gewaltsame Entfernen der Kleidung
Ein gewaltsames Entfernen der Kleidung stellt für sich allein grundsätzlich noch keine sexuelle Handlung an dem Körper des Tatopfers dar. Etwas anderes gilt, wenn das gewaltsame Entblößen seinerseits mit einer vom Tatopfer zu duldenden sexuellen Handlung verbunden ist oder wenn sich der Täter nach vorausgegangener Gewaltanwendung durch ein mit körperlichen
LesenSchwerer sexueller Mißbrauch eines Kindes – mit einem Zäpfchen
Das sexuell motivierte Einführen eines Thermometers, von Zäpfchen und des Daumens in den Anus stellt jeweils ein „Eindringen in den Körper“ im Sinne des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB dar. Eine sexuelle Handlung liegt grundsätzlich vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen
LesenSexueller Missbrauch – und die mit Körperkontakt vorgenommenen ambivalenten Handlungen
Der für eine sexuelle Handlung im Sinne von § 184f Nr. 1 StGB aF (nunmehr: § 184h Nr. 1 StGB) erforderliche sexuelle Bezug liegt nach ständiger Rechtsprechung zunächst bei solchen Handlungen vor, die bereits objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild die Sexualbezogenheit erkennen lassen. Daneben können auch sog.
LesenSexuelle Handlungen – und ihre Erheblichkeit
Das Merkmal der Erheblichkeit im Sinne von § 184h Nr. 1 StGB (§ 184g Nr. 1 STGB aF) setzt nicht voraus, dass das Opfer den sexuellen Charakter der zu bewertenden Handlung erkennt. Der danach erforderliche sexuelle Bezug liegt nach ständiger Rechtsprechung zunächst bei Handlungen vor, die bereits objektiv, also allein
LesenSexuelle Übergriffe eines Lehrers
Ein Lehrer verstößt im Kernbereich gegen seine dienstlichen Pflichten, wenn er sexuelle Handlungen zwischen ihm und Schülern zulässt – unabhängig davon, ob der Schüler minderjährig oder volljährig ist. Dabei werden sexuelle Übergriffe auf Minderjährige grundsätzlich mit der disziplinarischen Höchstmaßnahme geahndet, d.h. der Lehrer muss aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das
LesenZungenkuss als eine dem Beischlaf ähnliche Handlung
In der Regel kann ein „Zungenkuss“ nicht unter eine dem Beischlaf ähnliche Handlung im Sinne von § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB subsumiert werden. Diese Erkenntnis verdanken wir dem Bundesgerichtshof, der über mehrere Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern zu entscheiden hatte, bei dem die erste Tat darin bestand,
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