Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Gynäkologen wegen heimlicher Foto- und Videoaufnahmen von Patientinnen bestätigt und die Revision des Frauenarztes verworfen, der vom Landgericht Frankenthal (Pfalz) u.a. wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in 1.467 Fällen sowie wegen sexuellen
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