Die aufgegebene Sicherheit – und die Untreue des Treuhänders

Der Vermögensnachteil als Taterfolg der Untreue ist durch einen Vergleich des gesamten betreuten Vermögens vor und nach der pflichtwidrigen Handlung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Auch der Verzicht auf die Einräumung oder die Aufgabe von Sicherheiten für eine Forderung des Vermögensinhabers kann einen Vermögensschaden bewirken. Besteht für den Vermögensinhaber die

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Abschiebung radikal-islamistischer Gefährder – und die Gefahrenprognose

Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung einer vollzogenen Abschiebungsanordnung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung. Ob einem radikal-islamistischen Gefährder im Abschiebezielstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine gegen Art. 3 EMRK verstoßende Behandlung droht, hängt sowohl von der Menschenrechtslage in diesem Staat als auch von den konkreten Umständen des Einzelfalls

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Die Abschiebungsanordnung gegen einen radikal-islamistischen Gefährder

Die Abschiebungsanordnung gegen einen radikal-islamistischen Gefährder findet ihre Rechtsgrundlage in § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG. Danach kann die oberste Landesbehörde gegen einen Ausländer aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine

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Schenkungsanfechtung der Drittzahlung in der Insolvenz

Begleicht der Schuldner eine gegen einen Dritten gerichtete wertlose Forderung, scheidet eine Schenkungsanfechtung aus, wenn eine weitere Person für die Forderung eine werthaltige Sicherheit gestellt hatte, die der durch die Zahlung befriedigte Gläubiger verliert. Dies steht in Einklang mit den in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anfechtbarkeit einer Drittzahlung als

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