Befreiung von Gurtanlegepflicht

Ein Kraftfahrzeugführer oder Mitfahrer hat nur dann einen Anspruch auf Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurts, wenn die Benutzung aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, weil mit der Nutzung für ihn konkret ernsthafte Gesundheitsschäden verbunden sind, denen auf anderem

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Der nicht angelegte Sicherheitsgurt

Mit der Frage einer Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.

Anlass hierzu bot ein Fall aus Baden-Baden: Die Klägerin befuhr mit ihrem Pkw nachts gegen 3:10 Uhr eine Bundesautobahn und verlor aus

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