Nach den Regelungen des Manteltarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 04.09.2013 (MTV) weist das Urlaubsentgelt zwei Komponenten auf:
- Zum einen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das monatliche Regelentgelt im Urlaubszeitraum fortzuzahlen (§ 18 Abs. 1 MTV).
- Zum anderen hat der Arbeitnehmer

