Schätzung mit (Un-)sicherheitszuschlag

Auch die griffweise Schätzung in Form eines (Un-)Sicherheitszuschlags muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein; deshalb muss das Ergebnis dieser Schätzung vom Finanzgericht ausreichend begründet und auf seine Plausibilität hin überprüft werden.

Die Hinzuschätzung in Form eines (Un-)Sicherheitszuschlags (hier: von

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