Unfallmietwagen – und die Abtretung der Schadensersatzansprüche

Die in einem Vertrag über die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Mieter (Zedent) dem Fahrzeugvermieter (Zessionar) in Bezug auf dessen Mietzahlungsanspruch erfüllungshalber seine auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichtete Schadensersatzforderung gegen den Schädiger abtritt, muss im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz

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Lenkrad

Formularmäßige Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Autokäufers an die Finanzierungsbank

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Hersteller eines Dieselfahrzeugs Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasst und auch dann unwirksam ist, wenn der Käufer nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall

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Insolvenz

Kostenbeitrag für den Insolvenzverwalter

Ein Kostenbeitrag setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter eine Verwertung kraft seines Verwertungsrechts aus § 166 InsO vornimmt oder hätte vornehmen können. Das in § 166 Abs. 1 InsO begründete Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters an allen mit Absonderungsrechten belasteten beweglichen Sachen, die er in seinem Besitz hat, soll vorhandene Chancen für eine

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Die Sicherungsabtretung für schwankende Forderungen

Die Abtretung einer Forderung ist mangels Bestimmtheit unwirksam, wenn sie zur Sicherung mehrerer laufenden Schwankungen unterworfener Forderungen erfolgt und der Drittschuldner nicht in zumutbarer Weise erkennen kann, wie hoch sich die gesicherten Forderungen belaufen. Eine Abtretung ist nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens

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Externe Teilung im Versorgungsausgleich – und die sicherungshalber abgetretene Lebensversicherung

Bei externer Teilung im Versorgungsausgleichsverfahren kommt der Ausgleich eines sicherungshalber abgetretenen Anrechts aus einer privaten Lebensversicherung bei der Ehescheidung nicht in Betracht. Nach den Entscheidungen des BGH vom 6. April 2011 und vom 7. August 2013 gehört auch die sicherungshalber abgetretene private Rentenversicherung wirtschaftlich zum Vermögen des Ehegatten, da er

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Rechtsschutzversicherung – und die Geltendmachung sicherungshalber abgetretener Ansprüche

Der Leistungsausschluss nach § 3 (4) d) ARB-RU 2000, wonach Rechtsschutz nicht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus vom Versicherungsnehmer in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen, greift nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer originär eigene Ansprüche verfolgen will, die er lediglich zur Sicherheit an einen Dritten übertragen hat.

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Die sicherungsabgetretene Lebensversicherung im Versorgungsausgleich

Ein sicherungshalber abgetretenes Anrecht aus einer privaten Lebensversicherung kann bereits bei der Scheidung intern ausgeglichen werden. Bei der internen Teilung im Wege des Versorgungsausgleichs erfolgt die Übertragung des ehezeitlichen Anteils am nachrangigen Bezugsrecht auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten durch richterlichen Gestaltungsakt. Dieser wäre allerdings unvollständig und würde den Anforderungen eines entsprechend

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Die sicherungshalber abgetretene Lebensversicherung im Versorgungsausgleich

Im Versorgungsausgleich kann ein sicherungshalber abgetretenes Anrecht aus einer privaten Lebensversicherung intern ausgeglichen werden. Dabei ist in der Beschlussformel auch auszusprechen, dass der Anspruch aus der Sicherungsvereinbarung auf Rückgewähr des Bezugsrechts auf beide Ehegatten als Mitgläubiger übertragen wird. Anrechte im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften

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Die anfechtbar bestellte Sicherheit für ein Gesellschafterdarlehn

Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen anfechtbar bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung mangels einer Sperrwirkung des Befriedigungstatbestandes auch dann durch, wenn die Verwertung länger als ein Jahr vor der Antragstellung erfolgte. Eine von der Schuldnerin zur Sicherung eines Darlehens gewährte Forderungsabtretung ist anfechtbar, wenn der Gesellschafter der Schuldnerin mit 50%

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Die sicherungsabgetretene Lebensversicherung im Versorgungsausgleich

Sicherungsabgetretene Anrechte unterfallen dem § 2 VersAusglG; eine teleologische Reduktion und die Zuweisung in das Güterrecht sind nicht geboten. Zur Sicherung eines Dahrlehens abgetretene Anrechte aus einer privaten Altersvorsorge (Lebensversicherung) unterfallen im Falle interner Teilung dem Versorgungsausgleich. Eine Zustimmung des Sicherungsnehmers zur internen Teilung ist nicht erforderlich. Soweit Kemper/Norpoth sicherungsabgetretene

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Die Zweitabtretung einer Forderung – und ihre Insolvenzfestigkeit

Mit der Insolvenzfestigkeit der Zweitabtretung einer Forderung, die bereits einem Sicherungsnehmer übertragen war, musste sich aktuell der Bundesgerichtshof befassen: Eine gesicherte Rechtsposition, die dem Erwerbsverbot des § 91 InsO standhält, erlangt der Zessionar hiernach nur, wenn der abgetretene Anspruch durch Wegfall des Sicherungszwecks im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits entstanden war.

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Die sicherungsabgetretene Lebensversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers

Überträgt der Sicherungsnehmer die ihm abgetretenen Ansprüche aus einer Lebensversicherung nach dem Tode des Versicherungsnehmers auf dessen Erben zurück, so lebt die „für die Dauer der Abtretung“ widerrufene Bezugsrechtsbestimmung bei dem ursprünglich als berechtigt Benannten wieder auf. Die Reichweite des Widerrufs einer Bezugsrechtsbestimmung ist ebenso wie der in der Sicherungsabrede

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Die Lebensversicherung als Kreditsicherheit

Tritt der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus einer Lebensversicherung zur Sicherung der Schuld eines Dritten an dessen Gläubiger ab, so sprechen die Interessen der Beteiligten regelmäßig dafür, dass der vereinbarte Sicherungszweck sich nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers erledigt haben soll. Eine vor der Sicherungsabtretung widerruflich getroffene Bezugsrechtsbestimmung steht dann auch

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