Geldscheine

Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens – durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

berlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf -infolge Aufdeckung von stillen Reserven- ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf

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Bankrott per Sicherungsübereignung

In einer nicht gerechtfertigten Sicherungsübereignung kann ein Beiseiteschaffen liegen. Auch das(unzutreffende) Anerkenntnis, dass eine Sicherungsübereignung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt erfolgt sei, kann den Tatbestand des „Beiseiteschaffens“ erfüllen.

Zwar könnte es sich dabei auch um die Anerkennung eines erdichteten

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Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

Der Bundesfinanzhof hat die bei der Verwertung von Sicherheiten in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht insbesondere bei Bankgeschäften zu beachtenden Grundsätze präzisiert und teilweise geändert.

Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch

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