2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann die Freiheit der Person und nimmt einen hohen Rang unter den Grundrechten ein. Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als „unverletzlich“
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Nachrichten aus Recht und Steuern
2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann die Freiheit der Person und nimmt einen hohen Rang unter den Grundrechten ein. Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als „unverletzlich“
Artikel lesenDie Sicherungsverwahrung muss Vollzugslockerungen vorsehen und Vorgaben zur Entlassungsvorbereitung enthalten, wobei der Freiheitsorientierung möglichst weitgehend Rechnung zu tragen ist. Insbesondere bei lang andauernden Freiheitsentziehungen zeigt sich typischerweise in besonderem Maße die Notwendigkeit, in sorgfältig gestuftem Vorgehen durch Lockerungen die Resozialisierungsfähigkeit
Artikel lesenDem Umstand, dass der Beschuldigte bereits langjährig nach § 63 StGB untergebracht war, bis die Maßregel aus Verhältnismäßigkeitsgründen für erledigt erklärt wurde, kommt grundsätzlich keine unmittelbare Bedeutung für die Voraussetzungen der Unterbringung in einem neuen Verfahren zu.
Die Verhältnismäßigkeit der
Artikel lesen2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann „die Freiheit der Person“ und nimmt einen hohen Rang unter den Grundrechten ein. Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als „unverletzlich“
Artikel lesenDie Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt. Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen.
Ein Beschwerdeführer ist daher verpflichtet, seine
Artikel lesenVor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen seine mehrtägige Fesselung während eines Krankenhausaufenthalts erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht sah den Sicherungsverwahrten durch die sich über 96 Stunden erstreckende Fesselung während des Krankenhausaufenthalts in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs.
Artikel lesenDie zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung ist nach Ansicht des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs kein bestimmender Strafzumessungsumstand.
Soweit der 1. und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in früheren Entscheidungen ausgeführt haben, dass zu den nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB
Artikel lesenErhebliche Straftaten nach § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB sind solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören.
Kriterien in diesem Sinne ergeben sich zunächst aus den gesetzgeberischen Wertungen, die maßgeblich für die Normierung der formellen Voraussetzungen für die
Artikel lesen2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann „die Freiheit der Person“ und nimmt einen hohen Rang unter den Grundrechten ein. Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als „unverletzlich“
Artikel lesenDas Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zumindest die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.
Das
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Artikel lesenMit den formellen und materiellen Voraussetzungen einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 JGG hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Artikel lesenDass die Entscheidung zur Anordnung der Sicherungsverwahrung im Nachverfahren entgegen der Sollvorschrift des § 275a Abs. 5 StPO nicht spätestens sechs Monate vor der vollständigen Vollstreckung der Freiheitsstrafe getroffen wurde, begründet kein Verfahrenshindernis.
Demgegenüber hat das Versäumen der Frist des
Artikel lesenMit den Voraussetzungen der endgültigen Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung im Nachverfahren gemäß § 66a Abs. 3 StGB hat sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Gemäß § 66a Abs. 3 Satz 2 StGB ist die Sicherungsverwahrung im Nachverfahren anzuordnen, wenn die Gesamtwürdigung
Artikel lesenNach § 119a Abs. 6 Satz 3 in Verbindung mit § 110 StVollzG ist grundsätzlich die Strafvollstreckungskammer zuständig, in deren Bezirk die Vollzugsbehörde ihren Sitz hat.
Die Dauer des vom Gericht zu überprüfenden Zeitraums ist in § 119a Abs. 3
Artikel lesenNach dem gesetzgeberischen Willen räumt sowohl § 66 Abs. 2 als auch Abs. 3 Satz 2 StGB dem Tatgericht die Möglichkeit ein, sich – auch bei Vorliegen einer festgestellten hangbedingten Gefährlichkeit eines Angeklagten – auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu
Artikel lesenFür die Begründung der formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB können noch nicht rechtskräftig geahndete Taten aus einem anderen Verfahren nicht herangezogen werden.
Bei einem unbestraften Angeklagten kommt die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der
Artikel lesenWenn der Angeklagte die Taten leugnet, bagatellisiert oder einem anderen die Schuld an der Tat zuschiebt, ist dies grundsätzlich zulässiges Verteidigungsverhalten.
Die Grenze ist erst erreicht, wenn das Leugnen, Verharmlosen oder die Belastung des Opfers oder eines Dritten sich als
Artikel lesenDer Rechtsbegriff des Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB bezeichnet einen eingeschliffenen inneren Zustand, der den Täter immer wieder neue Straftaten begehen lässt.
Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung
Artikel lesenDie dem Richter auferlegte Prognose erfordert eine wertende Entscheidung. Die darauf aufbauende Gesamtwürdigung hat die von dem Täter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins Verhältnis zu setzen.
Es ist auf die Gefahr solcher rechtswidriger Taten
Artikel lesenArt. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann „die Freiheit der Person“ und nimmt einen hohen Rang unter den Grundrechten ein. Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als
Artikel lesenNach § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB aF liegt die Unterbringung im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters. Dabei sind auch die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen zu berücksichtigen. Es besteht freilich
Artikel lesenSoweit sich Anordnung der Sicherungsverwahrung nach den Regelungen des § 66 Abs. 1 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 22.12 2010 richten (Art. 316e Abs. 1 Satz 1, Art. 316f Abs. 2 Satz 1 EGStGB) richtet, dürfen diese
Artikel lesenDas Bundesverfassungsgericht hat die insbesondere die aus dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung folgenden Anforderungen an die richterliche Sachverhaltsermittlung bei Freiheitsentziehungen resultierenden verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden.
Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann die Freiheit der Person und nimmt einen hohen Rang
Artikel lesenDas – wahrscheinliche – Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands (vgl. § 66a Abs. 2 Nr. 3 StGB) ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung wertend festzustellen und in den Urteilsgründen nachvollziehbar darzulegen.
Artikel lesenHangtäterschaft und Gefährlichkeit für die Allgemeinheit sind, wie die begriffliche Differenzierung in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB zeigt, keine identischen Merkmale.
Hangtäterschaft und Gefährlichkeit für die Allgemeinheit sind, wie die begriffliche Differenzierung in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB zeigt, keine identischen Merkmale.
Der Rechtsbegriff des Hangs im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
Artikel lesenDas Begehren eines Sicherungsverwahrten auf einen Internetzugang zu Weiterbildungszwecken ist grundrechtlich durch das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art.20 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SächsVerf) geschützt.
Das Grundrecht der Informationsfreiheit gewährleistet das Recht, sich ungehindert aus Quellen zu unterrichten, die allgemein
Artikel lesenGemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB kommt Sicherungsverwahrung nur dann in Betracht, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer
Artikel lesenVor dem Bundesverfassungsgericht war eine Verfassungsbeschwerde wegen potentieller Telefonüberwachung bei Telefonaten Sicherungsverwahrter in Hessen erfolgreich.
Dem zugrunde lagen zwei Verfahren aus der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt zugrunde, in der gegen die beiden Sicherungsverwahrten die Maßregel der Sicherungsverwahrung vollstreckt wurde. Mit Aushang vom
Artikel lesenDie Rechtsmittelbeschränkung ist wirksam, wenn Schuldspruch und Rechtsfolgenausspruch keine so enge Verbindung aufweisen, dass – ausnahmsweise – eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Teils nicht möglich wäre.
Auch innerhalb des Ausspruchs über die Rechtsfolgen besteht zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung
Artikel lesenAls Hang im Sinne des § 66 StGB ist ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters anzusehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt.
Er kann sowohl bei einem Täter vorliegen, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist, wie bei einem
Artikel lesenIn formeller Hinsicht setzt § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB voraus, dass der Täter zwei rechtlich selbständige Katalogtaten im Sinne von § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB begangen hat.
Wurden die beiden Katalogtaten allerdings in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang,
Artikel lesenNach dem gesetzgeberischen Willen räumt § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB dem Tatgericht die Möglichkeit ein, sich trotz der festgestellten hangbedingten Gefährlichkeit eines Angeklagten auf das Festsetzen einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern erwartet werden kann, dass der Täter sich
Artikel lesenEine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Verfahren mit Anlasstaten aus den Jahren 2007/2008 ist gemäß § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 04.05.2011 umsetzt, nur zulässig, wenn die hochgradige Gefahr
Artikel lesenDie Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden. Zu diesen wichtigen Gründen gehören in erster Linie solche des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts.
Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen
Artikel lesenDie sachliche Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer wird an dem Tag begründet, an dem aufgrund der Rechtskraft des Urteils die in der in ihrem Zuständigkeitsbereich belegenen Justizvollzugsanstalt vollzogene Untersuchungshaft in Strafhaft übergeht.
Der sachlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer steht nicht entgegen, dass gegen
Artikel lesenDas Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung insbesondere der Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer vor 1998 angeordneten Sicherungsverwahrung über den Zeitraum von zehn Jahren hinaus – bereits entschieden.
Den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen muss die Begründung der Anordnung einer Fortdauer
Artikel lesenDas Merkmal des Hanges im Sinne von § 66 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 StGB verlangt einen eingeschliffenen inneren Zustand des Täters, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt.
Hangtäter ist danach derjenige, der dauerhaft
Artikel lesenAnders als seine Vorgängervorschrift (§ 66a Abs. 1 StGB in der Fassung vom 21.08.2002) fordert § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB in der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes zur Neuanwendung der Vorschriften der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom
Artikel lesen§ 66a Abs. 1 StGB stellt auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung in das Ermessen des Gerichts.
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll dieses die Möglichkeit haben, sich ungeachtet der wahrscheinlichen hangbedingten Gefährlichkeit des Täters zum
Artikel lesenNach § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB erfordert die Unterbringungsanordnung eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten, die ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich
Artikel lesenDas Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Landgerichts Göttingen als unzulässig zurückgewiesen.
Das Vorlageverfahren betrifft die Verwaltung von Geldern von Sicherungsverwahrten durch die Vollzugsbehörde nach dem Niedersächsischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (Nds. SVVollzG) vom 12.12 2012.
a)) Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1
Artikel lesenNeben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ist die fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung zulässig.
Nach der bis zum 27.08.2002 geltenden Fassung der Vorschrift des § 66 StGB war die Anordnung von Sicherungsverwahrung nur neben zeitiger Freiheitsstrafe zulässig. Nach Kritik der Rechtsprechung an
Artikel lesenDas Merkmal „Hang“ i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen eingeschliffenen inneren Zustand des Täters, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt.
Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen
Artikel lesenDie Anorndung einer Sicherungsverwahrung ist auch neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechtmäßig.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte das Landgericht Köln den Angeklagten wegen zahlreicher Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit
Artikel lesenDie Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass sich das Landgericht bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen.
In dem hier entschienen Fall war das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung
Artikel lesenAls Hang im Sinne des § 66 StGB ist ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters anzusehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt.
Er kann sowohl bei einem Täter vorliegen, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist, wie bei einem
Artikel lesenGemäß § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB ist die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nur zulässig, wenn die hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte aus konkreten Umständen in der Person oder in dem Verhalten des
Artikel lesenDie in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB als materielle Anordnungsvoraussetzung benannte Gefährlichkeit eines Angeklagten für die Allgemeinheit liegt vor, wenn infolge eines bei ihm bestehenden Hanges die bestimmte Wahrscheinlichkeit besteht, dass er auch in Zukunft Straftaten
Artikel lesenDie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB setzt unter anderem voraus, dass der Täter die neue Tat nach zwei vorangegangenen Verurteilungen wegen Straftaten aus dem Katalog des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB
Artikel lesenAllein mit der im Allgemeinen erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter kann die Gefahrenprognose nicht begründet werden.
Die Neufassung der Anordnungsvoraussetzungen von § 63 StGB greift im Wesentlichen die Konkretisierungen auf, die vom Bundesverfassungsgericht und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in den vergangenen
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