Eine von einem Rechtsanwalt bei einem Schleswig-Holsteinischen Arbeitsgericht nach dem 1.01.2020 per Telefax eingereichte Kündigungsschutzklage wahrt nicht die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erging in einem Rechtsstreit, auf den noch das bis zum 31.12.2021 geltende Recht und damit § 46c ArbGG sowie § 46g
Lesen