Oberlandesgericht Köln

Das beA einer Berufsausübungsgesellschaft – und der nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatz

Mit der Formwirksamkeit der Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach einer prozessbevollmächtigten anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Dem zugrunde lag eine Räumungsklage, die das erstinstanzlich hiermit befasste Amtsgericht Frankfurt am Main

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Oberlandesgericht Köln

Das beA des Kanzleiinhabers

Mit den nach § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO bestehenden Anforderungen an die Übermittlung eines elektronischen Dokuments hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Dem zugrunde lag ein Fall aus Köln: Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz im

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