Audi

Die Haftung des Motorenherstellers in Dieselfällen

Ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, haftet Käufern der vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen nur dann, wenn er entweder selbst im Sinne der §§ 826, 31 BGB sittenwidrig vorsätzlich gehandelt hat oder wenn er dem Fahrzeughersteller nach § 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB in Verbindung mit

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Frankfurt Skyline

Die fehlgeschlagene Kapitalanlage – und der Prospektfehler

In Kapitalanlagefällen kann der Tatbestand des § 826 BGB dadurch verwirklicht werden, dass ein Prospektverantwortlicher Anlageinteressenten mittels eines fehlerhaften oder unvollständigen Prospekts zum Abschluss eines Vertrages veranlasst, den sie sonst nicht geschlossen hätten. Erforderlich ist allerdings, dass das Verhalten des Prospektverantwortlichen als sittenwidrig zu werten ist und er mit Schädigungsvorsatz gehandelt

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Audi

Unternehmensinterne Vorgänge – und die sekundäre Darlegungslast in Dieselfällen

Mit der sekundären Darlegungslast bei Vorgängen innerhalb eines Unternehmens, die auf eine Kenntnis seiner verfassungsmäßigen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in sogenannten Diesel-Fällen schließen lassen, hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem zugrunde liegenden Fall erwarb die Autokäuferin mit Kaufvertrag vom 10.08.2012 von der B. GmbH

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VW Tiguan

Dieselskandal – und der Restschadensersatz in EU-Reimportfällen

Unter welchen Voraussetzungen besteht bei EU-Reimporten im sogenannten Dieselskandal ein Restschadensersatz? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Schwaben: Der Autokäufer nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch. Er bestellte am 13.08.2014 bei einem deutschen

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Dieselskandal – und die Haftung des Automobilherstellers

Zur Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB in einem sogenannten Dieselfall hat der Bundesgerichtshof jetzt erneut Stellung genommen: Ob ein Verhalten sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB ist, ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Kontrolle des Revisionsgerichts unterliegt.  Die Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Thermofenster stellt keine vorsätzliche

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Mercedes-Benz C300

Dieselskandal – und die Verjährung der Gewährleistungsansprüche beim Gebrauchtwagenkauf

Zur Verjährung von kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche in einem sogenannten Dieselfall hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung bezogen. Dem zugrunde lag ein Gebrauchtwagenkauf, bei dem das zum Abschluss des Kaufvertrags verwendete Bestellformular folgende Klausel enthielt:  „Bei Vorführ- und Geschäftsfahrzeugen beginnt der Lauf der Verjährungsfrist für Sachmängel – in Abänderung der in Ziffer –

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Autohaus

Dieselskandal – und die Verneinung der Sittenwidrigkeit

Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein der Umstand, dass die Abgasrückführung durch eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems bei bestimmten Außentemperaturen reduziert (und möglicherweise ganz abgeschaltet) wird, nicht aus, um dem Verhalten der für die Autohändlerin handelnden Personen ein sittenwidriges Gepräge zu geben. Dabei kann zugunsten des Autokäufers in

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Audi

Dieselskandal – und die deliktische Haftung des Motorenherstellers

Deliktszinsen, Annahmeverzug, Verjährung: Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Haftung eines Motorenherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof ein Fall aus dem Oldenburgischen: Der klagende Gebrauchtwagenkäufer nimmt den beklagten Motorenhersteller wegen Verwendung einer unzulässigen

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Münzen

Bilanzielle Bewertung von Forderungen

Zur Beurteilung der richtigen bilanziellen Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Geldforderung ist im Zivilprozess in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten, es sei denn, das Gericht verfügt ausnahmsweise selbst über die notwendige besondere Sachkunde und weist die Parteien zuvor hierauf hin. Für die Bewertung von Geldforderungen in der Handelsbilanz gilt

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VW Volkswagen

Dieselskandal – und der Ersatz zukünftiger Schäden

Mit den Voraussetzungen einer auf den Ersatz künftiger Schäden gerichteten Feststellung bei einem Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen – und bejahte das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse des Autokäufers. Dieses ergibt sich für den Bundesgerichtshof daraus, dass die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Wenn eine

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VW Volkswagen

Dieselskandal, Gebrauchtwagen – und Verjährungsfragen

Der Bundesgerichtshof  hat in fünf gleichzeitig verhandelten, die Volkswagen AG betreffenden „Dieselverfahren“ entschieden, dass nach Eintritt der Verjährung des gegen den Hersteller gerichteten Schadensersatzanspruchs des Erwerbers aus § 826 BGB zumindest bei Gebrauchtwagenkäufen kein Anspruch des Erwerbers gegen den Hersteller gemäß § 852 Satz 1 BGB besteht. In den fünf Verfahren

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Seat Leon

Kleiner Schadensersatz in Dieselsachen

Der Bundesgerichtshof hatten sich erneut mit dem Anspruch des Käufers eines Diesel-Gebrauchtwagen auf „kleinen“ Schadensersatz zu befassen. Anlass hierfür war ein Fall aus Bonn: Der Käufer erwarb im September 2013 für 12.999 € von einem Dritten einen Gebrauchtwagen Seat Leon, der mit einem von der beklagten Volkswagen AG hergestellten Dieselmotor

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VW Volkswagen

Haftung im Dieselskandal – oder: Thermofenster statt Prüfstanderkennungssoftware

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB in einem sogenannten Dieselfall zu befassen, in dem die ursprünglich vorhandene unzulässige Prüfstanderkennungssoftware im Zuge eines Software-Updates durch eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ersetzt wurde (hier: Kauf eines im Jahr 2013 erstzugelassenen Gebrauchtwagens im

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Skoda

Der Autokauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Haftet der Automobilhersteller dem Gebrauchtwagenkäufer nach § 826 BGB in einem sogenannten Dieselfall, wenn der Autokauf erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals erfolgte? Der Bundesgerichtshof verneint dies; der Käufer kann den geltend gemachten Schadensersatzanspruch nicht auf §§ 826, 31 BGB stützen: Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist für die Bewertung

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Motorsteuerung

Dieselskandal – die Haftung der Lieferantin der Motorsteuerungssoftware

Durch eine Handlung, die eine Handlungspflicht eines Anderen (hier: Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft) erst begründet, wird regelmäßig nicht schon ihre Verletzung gefördert. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde lag eine Klage von Volkswagen-Aktionären gegen die Softwarelieferantin, die Ersatz des Unterschiedsbetrags zwischen ihren Erwerbsaufwendungen und dem Veräußerungserlös für die Aktien als

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VW Volkswagen

Dieselskandal und Thermofenster – oder: die Haftung für ein unzulässiges Abschalteinrichtung in der Abgasreinigung

Zur Frage der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines im Jahr 2017 erworbenen Gebrauchtfahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall hat der Bundesgerichtshof erneut ebenso grundsätzlich Stellung genommen wie zur Frage, ob das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen in der gebotenen Gesamtbetrachtung als sittenwidrig

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Skoda

Dieselskandal – und die Kenntnis des Vorstandes der Autoherstellerin

Mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeugmotorenhersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt eine Gebrauchtwagenkäuferin die Motorenherstellerin auf Schadensersatz wegen

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LG Bremen

Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung – als sittenwidrige Schädigung

Die vorsätzliche Insolvenzverschleppung in der Absicht, das als unabwendbar erkannte Ende eines Unternehmens so lange wie möglich hinauszuzögern, erfüllt den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung i.S.d. § 826 BGB, wenn dabei die Schädigung der Unternehmensgläubiger billigend in Kauf genommen wird. Der Schutzbereich einer vorsätzlich sittenwidrigen Insolvenzverschleppung erfasst Personen, die vor Insolvenzreife

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Auspuff

Dieselskandal – und die sekundäre Darlegungslast zur Kenntnis der gesetzlichen Vertreter

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage zu befassen, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte: Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München ist das Verhalten der für die Autoherstellerin handelnden Personen

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Auspuff

Dieselskandal – und die sekundäre Darlegungslast

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage zu befassen, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte. Im Kern ging es hierbei um die Frage, ob ein Anspruch des Autokäufers aus §

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Mercedes Benz – und das Thermofenster

Bei Kraftfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz Typ 220 D mit einem 4-Zylinder-Motor der Kennung OM 651 DE 22LA, Emissionsklasse 6b, liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart keine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne einer Prüfstanderkennung vor. In sogenannten „Dieselskandalfällen“ liegt nach Überzeugung des Oberlandesgerichts hinsichtlich eines vorhandenen Thermofensters vor allem dann keine

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VW Sharan

Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs – zur Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit den Folgen des Dieselskandals zu befassen. Diesmal ging es um die Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile. Der der Autokäuferin aus § 826 BGB zustehende Schadensersatzanspruch beläuft sich vorliegend auf den von der vorsteuerabzugsberechtigten Autokäuferin aufgewendeten Nettokaufpreis

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Skoda

Die Autos der VW-Konzerntöchter – und der Dieselskandal

Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen. Dies wird insbesondere dann bedeutsam, wenn die erste potenziell schadensursächliche Handlung

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Auspuff

Der vom Abgasskandal betroffene VW mit Audi-Motor

Auch wenn in dem vom Abgasskandal betroffenen VW Fahrzeug ein von Audi hergestellter Dieselmotor verbaut worden ist, hat VW Schadensersatz zu leisten. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall Pkw-Eigentümers entschieden, der einen VW Touareg gekauft hatte. Gleichzeitig ist ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts teilweise aufgehoben worden.

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Kirchenorgel

Die abgewiesene Kündigungsschutzklage – und der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers

Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wird, schließt grundsätzlich Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Ersatz etwaiger infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretener Vermögensschäden aus. Allerdings gibt es Fälle, in denen sich die Rechtskraft gegenüber einem Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB nicht durchsetzen kann. Ein solcher Fall ist

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VW Sharan

Schadensersatz für den gebraucht gekauften VW-Diesel

Dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen VW-Fahrzeugs stehen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zu; er kann das Fahrzeug an die Volkswagen AG als Autoherstellerin zurückgeben und erhält von Volkswagen den für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises erstattet. Soweit er den Wagen gefahren hat, muss er sich allerdings den gezogenen Nutzungsvorteil

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Die abgewiesene Kündigungsschutzklage -und der Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, schließt grundsätzlich etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche aus. Etwas anderes kann ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung iSv. § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall

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Das Scheingebot in der Zwangsversteigerung

Wer in der Zwangsversteigerung ein Gebot in der Absicht abgibt, das Bargebot nicht zu entrichten oder zu hinterlegen, handelt sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB. Für die Absicht eines Bieters, das Bargebot nicht zu entrichten oder zu hinterlegen, spricht eine tatsächliche Vermutung, wenn er zum einen bei der Abgabe

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Anlageberatung -und die vorsätzliche, sittenwidrige Falschberatung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet. Dementsprechend handelt auch sittenwidrig, wer als Leiter eines mit Anlageberatung befassten Unternehmens

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Marktmanipulation per Börsenbrief – und die Informationsdeliktshaftung nach § 826 BGB

Bewusste Fehlinformationen eines Börseninformationsdiensten können eine Informationsdeliktshaftung nach § 826 BGB begründen. Allerdings begründen Schaden und Gesetzesverstoß allein die Annahme der Sittenwidrigkeit noch nicht. Die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens muss sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben. Erforderlich ist mithin

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Anlageberatung als sittenwidrige Schädigung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet. Dementsprechend handelt auch sittenwidrig, wer als Leiter eines mit Anlageberatung befassten Unternehmens

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Bekleidungsgeschäft

Inkasso nicht bestehender Forderungen – und Erstattung der Anwaltskosten

Bei einer sittenwidrigen Inanspruchnahme wegen einer unstreitig nicht bestehenden Forderung besteht ein Anspruch des hierbei Inanspruchgenommenen aus § 826 BGB auf Erstattung seiner außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegen das Inkassounternehmen. Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein grob leichtfertiges und gewissenloses Handeln einen Sittenverstoß i.S.d. § 826 BGB darstellen. Sittenwidrig handelt nicht nur, wer

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Sittenwidrige Schädigung durch Prozessvergleich

Nach § 826 BGB ist derjenige, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich einen Schaden zufügt, dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. § 826 BGB knüpft an deutlich strengere Voraussetzungen als § 823 BGB. § 826 BGB ist nur anwendbar, wenn über den Anfechtungstatbeständen

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Geschäftsführerhaftung beim Schwindelunternehmen

Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder (faktische) Geschäftsleiter einer Gesellschaft haften nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein „Schwindelunternehmen“ handelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften Geschäftsführer, (faktische) Geschäftsleiter

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Die Ausgabe völlig wertloser Aktien

Mit den Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB wegen der Ausgabe völlig wertloser Aktien hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Im hier entschiedenen Fall verneinte der Bundesgerichshof zunächst eine Haftung wegen unzureichender Aufklärung über die mit der Anlage verbundenen Risiken. Dabei kann offen bleiben, ob der Auffassung

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Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers als sittenwidrige Schädigung der Kapitalanleger

Mit der Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Anlegern durch Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss (mit Lagebericht) einer Emittentin von Inhaberteilschuldverschreibungen hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Dresden zu befassen: Sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende

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Geschlossene Immobilienfonds und die Haftung der Bank

Haftet eine das Fondsobjekt eines geschlossenen Immobilienfonds finanzierenden Bank wegen Beihilfe zu einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der Anleger durch die Fondsinitiatoren? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen – und mangels Gehilfenvorsatzes der Bank verneint: In dem vorliegend entschiedenen Fall ist der Bundesgerichtshof zunächst davon ausgegangen, dass

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Sittenwidrige Schädigung und die Expertenhaftung

Mit der Frage der Haftung eines Rechtsanwalts und Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Anlegern durch irreführende Äußerungen bei Vorträgen und Veranstaltungen mit Vertriebsmitarbeitern über die Werthaltigkeit von Beteiligungen musste sich der Bundesgerichtshof jetzt in mehreren Verfahren befassen: Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung

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Sittenwidrige Schädigung, § 826 BGB

Ein Verhalten ist im Allgemeinen nicht bereits deshalb sittenwidrig, weil der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft. Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen

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Unseriöse Kapitalmarktinformationen – und ihre Kausalität für die Anlageentscheidung

Auf den Nachweis der konkreten Kausalität einer Kapitalmarktinformation für den Willensentschluss des jeweiligen Anlegers kann im Rahmen des Anspruchstatbestandes des § 826 BGB auch dann nicht verzichtet werden, wenn eine Kapitalmarktinformation extrem unseriös ist. Eine „generelle“ – unabhängig von der Kenntnis des potentiellen Anlegers postulierte – Kausalität einer falschen Werbeaussage

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Geschäftsführerhaftung wegen sittenwidriger Schädigung von Kapitalanlegern

Wann haftet der Geschäftsführer einer als Emissionshaus tätigen GmbH weil in der Abgabe eines Garantieversprechens eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern liegt? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu beschäftigen: Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. In diese rechtliche

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Chancenlose Terminoptionsgeschäfte und der ausländische Broker

Ein ausländischer Broker beteiligt sich auch dann bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern, wenn die Vermittlung chancenloser Terminoptionsgeschäfte und die Anweisung der einzelnen Kauf- und Verkaufsorders für den Anleger nicht unmittelbar durch den inländischen Vermittler erfolgen, dem er ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten

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