Dass ein Ehevertrag erst mehrere Monate nach der Heirat geschlossen wird, steht dessen Beurteilung als sittenwidrig aufgrund einer Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände nicht grundsätzlich entgegen. In dem hier vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall streiten die beteiligten, zwischenzeitlich rechtskräftig geschiedenen, Ehegatten um die Folgesachen Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt. Der Ehemann ist Deutscher,
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