Die Beurteilung, von welchem Ort ein Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder an welchem Ort -unionsrechtlich- der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ist, obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz.
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer die
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