Bundesgerichtshof (Nordgebäude)

Die Klage auf künftige Räumung von Gewerberäumen

Der auf künftige Räumung verklagte Mieter von Gewerberäumen ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht gehalten, sich auf eine Aufforderung des Vermieters zu seiner Bereitschaft zu erklären, die Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter herauszugeben. Allein durch sein Schweigen auf eine solche Aufforderung

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Amtsgericht

Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens regelmäßig nur vor, wenn der Beklagte dieses innerhalb der Klageerwiderungsfrist erklärt und er in seiner Verteidigungsanzeige weder einen klageabweisenden Antrag angekündigt hat noch dem Klageanspruch auf sonstige Weise entgegengetreten ist. In dem hier entschiedenen Fall war die Klageschrift dem Beklagten mit

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Entschädigungsklage bei überlangen Gerichtsverfahren – und das sofortige Anerkenntnis

Um eine Entschädigungsklage erfolgreich erheben zu können, bedarf es keiner erfolglosen vorgerichtlichen Zahlungsaufforderung. Entscheidet sich ein Entschädigungskläger aber unmittelbar zur Klageerhebung, trägt er das Risiko, die Kosten des Entschädigungsverfahrens gemäß § 93 ZPO tragen zu müssen, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt. Soweit über die Kosten des erledigten Teils

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Anerkenntnis im Verkehrsunfallprozess – und die Veranlassung zur Klage

Der Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung, die im Verkehrsunfallprozess ein Anerkenntnis abgegeben haben, haben keine „Veranlassung zur Klage“ gegeben, wenn es der geschädigte Kläger unterlassen hat, der Haftpflichtversicherung die vorgerichtlich angeforderter Farbfotos des beschädigten Fahrzeugs zu übersenden. Im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO sind auch die allgemeinen kostenrechtlichen

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Regierungsviertel

Das sofortige Anerkenntnis im Patentnichtigkeitsverfahren

Im Patentnichtigkeitsverfahren steht es einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers, er erkenne das gegen den nicht verteidigten

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Schreibmaschine

Sofortiges Anerkenntnis

Nach § 93 ZPO fallen dem Antragsteller die Verfahrenskosten zur Last, wenn der Antragsgegner den Anspruch sofort anerkennt und durch sein Verhalten nicht Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hatte. Zwar hat der Antragsgegner hier den Anspruch unmittelbar nach Zustellung des verfahrenseinleitenden Antrags gerichtlich anerkannt. Veranlassung zur Klageerhebung (hier: Antragserhebung)

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Landgericht Bremen

Veranlassung zur Klage

Die beklagte Partei kann allein schon dadurch zur Erhebung der Klage Veranlassung geben, dass sie sich auf eine Leistungsaufforderung der klagenden Partei vorprozessual mit der Bitte einlässt, sie nicht zu belästigen, auch wenn die klagende Partei in ihrer Leistungsaufforderung den Anspruch nicht näher darlegt oder belegt und die beklagte Partei

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Anpassung der Betriebsrente – und das sofortige Anerkenntnis des Arbeitgebers

Der Versorgungsempfänger hat bei einem Streit darüber, ob und ggf. in welchem Umfang laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach § 16 BetrAVG anzupassen sind, hinsichtlich der vom Arbeitgeber zu erbringenden künftigen Leistungen ein Titulierungsinteresse für die volle geschuldete Betriebsrente. Nimmt der Versorgungsempfänger den Arbeitgeber, der die Betriebsrente zum jeweiligen Anpassungsstichtag

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Büroklammer

Klageumstellung und sofortiges Anerkenntnis

Ist eine Klage auf Abschlagszahlung in eine Klage auf Zahlung des Saldos aus einer nach Rechtshängigkeit gemäß § 8 Abs. 1 HOAI a.F./§ 15 Abs. 1 HOAI n.F. gestellten Schlussrechnung übergegangen, so ist § 264 Nr. 3 ZPO maßgebend. Ein sofortiges Anerkenntnis ist gemäß § 93 ZPO nach Übergang der

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Selbstkorrektur der Behörde unmittelbar nach Klageerhebung

Nach der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Niedersachsen (oder ähnlich etwa auch in Nordrhein-Westfalen) darf der Bürger in der Regel gegen einen belastenden Verwaltungsakt sofort Klage erheben, ohne der Behörde vorher Gelegenheit zur Selbstkorrektur gegen zu müssen. Die Kosten des Verfahrens sind in diesem Fall der beklagten Behörde aufzuerlegen, weil

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