Versorgungsausgleich bei Soldaten

Bei Soldaten ist die dem Versorgungsausgleich zugrunde zu legende Gesamtzeit weiterhin nach der besonderen Altersgrenze des § 45 Abs. 2 Nr. 1 SG zu bemessen.

Beim Ausgleich einer Versorgungsanwartschaft aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ist von dem Betrag auszugehen, der sich

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Leukämie eines Bundeswehr-Funkers

Erleidet ein Soldat während seiner Dienstzeit eine Wehrdienstbeschädigung, so ist dies zu entschädigen. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung ihre Ursache in einer dem Wehrdienst zuzuordnenden schädigenden Einwirkung hat. Dieser ursächliche Zusammenhang muss mit Wahrscheinlichkeit vorliegen. Besteht in der medizinischen Wissenschaft

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