Der Bundesfinanzhof zweifelt an der bislang uneingeschränkt angenommenen Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den zur Sollbesteuerung verpflichteten Unternehmer und hat gemäß Artikel 267 AEUV ein entsprechenden Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.
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