Leistet der Gesellschafter-Erbe eine Zahlung an den Nachlassinsolvenzverwalter zur Freigabe des von ihm geerbten Kommanditanteils, handelt es sich um eine nach § 12 Nr. 1 EStG privat veranlasste Aufwendung und nicht um eine Sonderbetriebsausgabe. Nach § 177 HGB wird -sofern vertraglich nichts Abweichendes bestimmt ist- die Kommanditgesellschaft beim Tod eines
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