Bundesfinanzhof (BFH)

Atypisch stille Gesellschaft – und die korrespondierende Bilanzierung

Die Berücksichtigung eines Verlustes im Sonderbetriebsvermögen eines atypisch stillen Gesellschafters, der sich daraus ergibt, dass ihm gegen den Geschäftsinhaber zustehende Ausgleichsforderungen wertlos werden, kommt erst im Zeitpunkt der Beendigung der Mitunternehmerstellung des atypisch stillen Gesellschafters in Betracht. Dies folgt aus dem Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung, der auch für Innengesellschaften wie

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Einbringung eines ganzen Mitunternehmeranteils – in das Sonderbetriebsvermögen

Für die Einbringung des ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 Abs. 1 UmwStG reicht es aus, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen der Ausgangsgesellschaft in das Sonderbetriebsvermögen der Zielgesellschaft überführt werden; eine Übertragung in das Gesamthandsvermögen ist nicht erforderlich. War das Grundstück zuvor bereits Gesamthandsvermögen der GbR, hatte die GbR den Buchwert

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Überführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in ein anderes Betriebsvermögen – und die Betriebsaufgabe

Der Tatbestand der Betriebsaufgabe ist nicht erfüllt, wenn im Zusammenhang mit der Betriebsbeendigung eine wesentliche Betriebsgrundlage zum Buchwert in ein anderes (Sonder-)Betriebsvermögen überführt wird. Der Tatbestand der Betriebsaufgabe setzt voraus, dass sämtliche wesentliche Betriebsgrundlagen an verschiedene Erwerber veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden. Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist

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Der Investitionsabzugsbetrag der Personengesellschaft – und die spätere Investition im Sonderbetriebsvermögen

Eine begünstigte Investition i.S. des § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird. Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ist der in Anspruch

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Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen

Die unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeit führt nicht zur Zuordnung des Darlehens zum Privatvermögen. Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Qualifikation einer Verbindlichkeit als Betriebsschuld nicht Folge eines Willküraktes. Sie ergibt sich vielmehr aus der steuerrechtlichen Anerkennung der

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Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II – zu einem in den Niederlanden ansässigen Gesellschafter

Der Anwendung der Grundsätze zur Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen zu mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft steht nicht entgegen, dass es sich bei der Obergesellschaft um eine Personengesellschaft niederländischen Rechts (commanditaire vennootschap -CV-) handelt. Zum einen sind § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und die Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von

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Unentgeltliche Übertragung von (Teil-)Mitunternehmeranteilen – bei gleichzeitiger Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen

Die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen der Eltern an einer GbR (Besitzgesellschaft) -jeweils als Teilmitunternehmeranteile- auf ihre Kinder führt nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven, wenn die Eltern als Sonderbetriebsvermögen bei der GbR behandelte Anteile an der Betriebsgesellschaft (GmbH) nicht vollständig auf ihre Kinder, sondern auch zu einem geringen Teil zum

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Sonderbetriebseinnahmen aus einer spanischen Kommanditgesellschaft

Die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem im Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich als intransparent behandelten Personengesellschaft (hier: in der Rechtsform der Sociedad en Commandita – SC) ist nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 auf der Grundlage des deutschen und nicht des spanischen Steuerrechts vorzunehmen. Die Ansässigkeitsfiktion

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Betriebsaufspaltung – und die GmbH-Anteile im Sonderbetriebsvermögen II

Anteile an der Betriebs-GmbH gehören zum Sonderbetriebsvermögen II der Besitzgesellschaft. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist das aufgrund von Richterrecht geschaffene Institut der Betriebsaufspaltung ein Instrument, eine wirtschaftlich zusammengehörende Einheit zwei selbständiger Rechtsträger als zwei getrennte Gewerbebetriebe zu erfassen. Kennzeichnend ist eine Verflechtung zweier rechtlich selbständiger Unternehmen, die erkennen lässt,

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Die Minderheitsbeteiligung an der Komplementär-GmbH – das das notwendige Sonderbetriebsvermögen

Die Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten an der geschäftsführungsbefugten Komplementär-GmbH von weniger als 10 % ist nicht dem Sonderbetriebsvermögen II zuzuordnen, wenn -ausgehend vom gesetzlich normierten Regelfall- in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Abstimmung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Komplementär-GmbH außergewöhnlich hoch am Gewinn der

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Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen – und die anschließende unentgeltliche Übertragung des Mitunternehmeranteils

Veräußert ein Mitunternehmer aufgrund einheitlicher Planung Sonderbetriebsvermögen, bevor er den ihm verbliebenen Mitunternehmeranteil unentgeltlich überträgt, steht dies der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nicht entgegen. Nach § 16 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der

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Buchwertübertragung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100 % beteiligten Kommanditisten (Situation der sog. Einmann-GmbH & Co. KG) aus dessen Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen derselben KG übertragen, so ist für die Übertragung nicht deshalb rückwirkend der Teilwert anzusetzen, weil die KG -bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen- das Wirtschaftsgut innerhalb

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Bewertung einer Gesellschafterforderung in der Erbschaftsteuer

Für die Wertermittlung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer sind bis zum 1. Januar 2009 die Steuerbilanzwerte maßgebend, die unter Zugrundelegung der ertragsteuerrechtlichen Bilanzierungs- und Gewinnermittlungsvorschriften zutreffend sind. Erwirbt der Erbe eine Kommanditbeteiligung des Erblassers, ist eine zum Sonderbetriebsvermögen des Erblassers gehörende Forderung gegenüber der Gesellschaft beim Erben im Falle

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Bundesfinanzhof (BFH)

Bilanzierungskonkurrenz und die Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Die Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen im Fall einer Bilanzierungskonkurrenz erfolgt an erster Stelle nach der zeitlichen Abfolge. Bei zeitgleicher Entstehung der Voraussetzungen als Sonderbetriebsvermögen hat die Zuordnung nach qualitativen Kriterien zu erfolgen. Sonderbetriebsvermögen I geht insoweit dem Sonderbetriebsvermögen II vor. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die Anteile an der Betriebs-GmbH zum

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Bundesfinanzhof (BFH)

Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgaben bei der doppelstöckigen Personengesellschaft

Das Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften ist zweistufig, es sind zwei einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellungen durchzuführen. Über Sonderbetriebsvermögen ist im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei der Gesellschaft zu entscheiden, bei der dieses Sonderbetriebsvermögen zu führen ist. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in

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Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen

Die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft führt nicht zur Realisierung eines Gewinns, wenn das Entgelt den Buchwert nicht übersteigt. Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann Wirtschaftsgüter aus seinem Sonderbetriebsvermögen an die Gesellschaft wie ein fremder Dritter entgeltlich veräußern. Überschreitet das Entgelt den Buchwert, erzielt der

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Grunderwerbsteuerpflicht bei der Einbringung von Sonderbetriebsvermögens in die Personengesellschaft

Die Einbringung von bisher im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Grundbesitz eines Gesellschafters in die KG ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerpflichtig. Ein Vertrag, durch den die Verpflichtung begründet wird, Grundstücke auf eine Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu übertragen, ist im Sinne dieser Vorschrift ein anderes Rechtsgeschäft, das

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Die vermeintlich gewerblich geprägte GmbH & Co. GbR

Werden Grundstücke des Betriebsvermögens in eine vermeintlich gewerblich geprägte GmbH & Co. GbR eingebracht, können nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs die aufgrund dieser Bewertung erlassenen Steuerbescheide nach Eintritt der Bestandskraft nicht mehr gemäß § 174 Abs. 3 AO geändert werden, wenn sich die Annahme der gewerblichen Prägung als unzutreffend

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Sonderbetriebsvermögen bei der Besitzgesellschaft

Die Annahme, ein vom Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft erworbenes Grundstück sei für eine „betriebliche Nutzung“ durch die Betriebs-GmbH bestimmt, rechtfertigt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs für sich genommen nicht den Schluss, dass es sich um Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft handelt. Zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft zählen auch Wirtschaftsgüter, die

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Betriebsverpachtung bei Liquidation einer Personengesellschaft

Ein Grundstück im Sonderbetriebsvermögen, das bisher alleinige wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs einer Personengesellschaft war, kann auch dann Gegenstand einer Betriebsverpachtung sein, wenn die Personengesellschaft liquidiert wurde. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH führt die Verpachtung eines Gewerbebetriebs nicht zwangsläufig zu einer Betriebsaufgabe und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven. Ein Gewerbetreibender

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Die vermögensverwaltende GbR und die Steuern der Gesellschafter

Die Einkünfte einer vermögensverwaltenden Gesellschaft aus der Vermietung von Räumen an eine freiberuflich tätige Anwaltsgemeinschaft sind auch dann auf der Ebene der Gesellschaft einheitlich und gesondert festzustellen, wenn ein Gesellschafter zugleich an der Anwaltsgemeinschaft beteiligt ist und sein Grundstücksanteil als Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der selbständigen Tätigkeit zu erfassen ist.

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Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage

In den Veranlagungszeiträumen 1996 und 1997 war eine tarifbegünstigte Veräußerung auch von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils generell noch steuerrechtlich möglich, sofern gleichzeitig die zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen anteilig mitveräußert wurden.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gesellschaftsanteil als Sonderbetriebsvermögen

Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft, wenn sie in erster Linie im geschäftlichen Interesse der Personengesellschaft gehalten wird. Der hiernach maßgebliche Veranlassungszusammenhang ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Februar 2008 – I R 63/06

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Sonderbetriebsvermögen für Schweizer Kommanditisten

Eine Personengesellschaft, die ausschließlich in Deutschland Betriebsstätten besitzt, vermittelt ihrem in der Schweiz ansässigen Gesellschafter Betriebsstätten i.S. des Art. 13 Abs. 2 DBA-Schweiz. Ein zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters zählendes Wirtschaftsgut gehört jedenfalls dann zum Betriebsvermögen jener Betriebsstätten, wenn der Gesellschafter nicht außerhalb Deutschlands weitere Betriebsstätten im abkommensrechtlichen Sinne besitzt.

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Sonderbetriebsvermögen nach Beendigung der Betriebsaufspaltung

Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft Wirtschaftsgüter im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, werden diese für die Dauer der Betriebsaufspaltung als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft behandelt. Sofern gleichzeitig die Voraussetzungen für Sonderbetriebsvermögen bei der Betriebspersonengesellschaft erfüllt sind, tritt diese Eigenschaft mit Ende der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der personellen Verflechtung wieder in Erscheinung.

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Abfärbewirkung im Sonderbetriebsvermögen

Gewerbliche Einkünfte im Sonderbereich des Gesellschafters einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft führen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs – anders als Gewerbliche Einkünfte der Personengesellschaft selbst – nicht zu einer Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die Einkünfte der Gesellschaft im Gesamthandsbereich. Derartige im Sonderbetriebsvermögen eines

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