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Streik-TV

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung

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Inhaberschuldverschreibungen mit „100%igem Kapitalschutz“ – und die erforderliche Anlageberatung

Bei Inhaberschuldverschreibungen mit 100%igem Kapitalschutz oder mit bedingtem Kapitalschutz bezogen auf das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte oder Barrierepuffer stellt ein Sonderkündigungsrecht der Emittentin, verbunden mit dem Risiko eines teilweisen oder völligen Kapitalverlustes, eine für die Anlageentscheidung eines an

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Bücherschrank

Fitnessvertrag bei Gelenkerkrankung

Nach dem Abschluss eines Sportstudiovertrages hat der Kunde grundsätzlich dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn er krankheitsbedingt die Einrichtungen des Studios nicht mehr nutzen kann. Waren allerdings die Umstände, die Anlass zur Kündigung bieten, bereits beim Vertragsschluss bekannt, so ist dem

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Strompreiserhöhung 2012

Alle Jahre wieder…..kommt die Strompreiserhöhung! Viele Stromanbieter haben auch wieder für das Jahr 2012 eine Preiserhöhung angekündigt. Damit geht die Preissteigerung bereits ins 12. Jahr. Durchschnittlich wird der Endverbraucher um die 4 % mehr für Strom ausgeben müssen. Dabei dreht

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Keine Zusatzbeiträge bei der DAK

Auch die DAK darf nach Ansicht des Sozialgerichts Berlin die von ihr beschlossenen Zusatzbeiträge nicht von ihren Mitgliedern verlangen, da die Krankenkasse die ihr gegenüber ihren Mitgliedern obliegende Hinweispflicht auf das wegen der Erhebung des Zusatzbeitrags bestehende Sonderkündigungsrecht verletzt hat.

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Zusatzbeiträge bei der City BKK

Die – zwischenzeitlich geschlossene – City-BKK hat ihre Zusatzbeiträge nicht wirksam erhoben. Nach Ansicht des Sozialgerichts Berlin fehlt es hierfür an dem erforderlichen Hinweis auf das durch die Erhebung des Zusatzbeitrags bestehende Sonderkündigungsrecht. Diesen Hinweis hatte die City BKK bewusst

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