Der Sonderkündigungsschutz des Beauftragten für den Datenschutz nach § 4f Abs. 3 Satz 5 BDSG in der bis zum 24.05.2018 geltenden Fassung (aF) endet mit Absinken der Beschäftigtenzahl unter den Schwellenwert des § 4f Abs. 1 Satz 4 BDSG aF. Gleichzeitig beginnt der nachwirkende Sonderkündigungsschutz des § 4f Abs. 3
LesenSchlagwort: Sonderkündigungsrecht

Sonderkündigungsschutz für einen stellvertretenden Datenschutzbeauftragten
Beruft eine Stelle, die der Bestellpflicht nach § 4f Abs. 1 BDSG unterliegt, mehrere interne Datenschutzbeauftragte, können diese alle Sonderkündigungsschutz gemäß § 4f Abs. 3 Satz 5, 6 BDSG erwerben. Ein Arbeitnehmer gehört mithin aufgrund seiner Bestellung zum „stellvertretenden“ Datenschutzbeauftragten der Arbeitgeberin zu dem Personenkreis, der nach § 4f Abs.
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Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch – und die Unkenntnis des Arbeitgebers
Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt, steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis
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Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Arbeitnehmer – und Zustimmung des Integrationsamtes
Kündigungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bedürfen gem. §§ 85, 91 Abs. 1 SGB IX der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Liegt diese zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht vor, verstößt die Kündigung gegen ein gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB. Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits
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Fachkraft für Arbeitssicherheit – und ihre Kündigung
Die Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gem. § 134 BGB i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 2 ASiG unwirksam, wenn die Fachkraft wegen der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben benachteiligt wird. Eine unzulässige Benachteiligung kann auch in dem Ausspruch einer Kündigung liegen. Die Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist
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Sonderkündigungsschutz für die Bewerber für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl
Auch im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl darf ein Arbeitnehmer nicht wissentlich falsche, geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen und über digitale Medien verbreiten oder verbreiten lassen. Sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten ist jedoch erlaubt. Für die Grenzziehung kommt es auf den Inhalt und den Kontext der Äußerungen
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Sonderkündigungsschutz für eine Schwerbehinderten-Vertrauensperson
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bedarf gem. § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX iVm. § 103 BetrVG bzw. den maßgeblichen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats. Einer Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung bedarf es nicht. Nach § 96 Abs. 3 Satz 1 SGB IX
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Die fehlende fachliche Qualifikation des neu eingestellten Arbeitnehmers
Fehlt einem Vertragspartner die fachliche Qualifikation, die dem Arbeitsvertrag von den Parteien ersichtlich zugrunde gelegt worden ist, kann dies zu einer Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB berechtigen. Das Fehlen von Kenntnissen für die vertraglich geschuldete Tätigkeit wird vom Arbeitgeber mit dem mehrjährigen anderweitigen Einsatz nicht „gebilligt“. Diese Störung
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Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber
Nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist die ordentliche Kündigung eines Wahlbewerbers vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig. Ein Wahlvorschlag ist im Sinne dieser Norm „aufgestellt“, sobald er die erforderlichen Stützunterschriften aufweist und ein Wahlvorstand existiert. In seiner Entscheidung vom 07.07.2011
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Die Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis
Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt nach einem jetzt verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall stand der mit
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Kündigung eines Wahlbewerbers
Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungszeitpunkt Wahlbewerber zum Betriebsrat im Sinne von § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG ist. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden. In dem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall fertigte der Arbeitnehmer am 26. Juli
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Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat das Recht, sich gegenüber seinem Arbeitgeber auf den gesetzlichen Sonderkündigungsschutz (§ 85 SGB IX iVm. § 134 BGB) zu berufen, in der Regel nicht nach § 242 BGB verwirkt, wenn er die Unwirksamkeit der Kündigung innerhalb der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich geltend
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0900: Ruf mich an – aber nicht nicht vom Diensttelefon!
Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem aktuell bei ihm anhängigen Fall die vom zuständigen Personalrat verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Personalratsmitglieds ersetzt, das in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900 – Telefonnummern angerufen hat. Das Personalratsmitglied war im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben berechtigt, die rechnerische
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