Ruhrfestspielhaus

Kein Infostand zur Eröffnung der Ruhrfestspiele

Die Kreisorganisation Recklinghausen der Deutschen Kommunistischen Partei hat nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Recklinghausen keinen Anspruch auf Nutzung des Gehwegs in Recklinghausen am 1. Mai 2025 im Bereich Dorstener Straße/zum Stadtgarten durch Aufstellung eines Informationsstandes anlässlich des Auftakts der Ruhrfestspiele.

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Verkauf traditioneller fastnachtlicher Zugplaketten

Der aus Bauchläden betriebene Verkauf von sogenannten „Zugplaketten“ zur Finanzierung eines Rosenmontagszugs durch einen Fastnachtsverein kann als traditionelles Element zum Erscheinungsbild von Straßen gehören, so dass es unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten gerechtfertigt ist, abweichend von der ansonsten geübten Verwaltungspraxis eine Sondernutzungserlaubnis zum

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BierBike

Die Nutzung eines BigBikes im öffentlichen Straßenraum stellt keinen Gemeingebrauch, sondern eine verkehrsfremde und damit erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

In dem hier vom Verwaltungsgericht Hamburg entschiedenen Fall wendet sich der Kläger gegen eine wegerechtliche Ordnungsverfügung, mit der ihm der Betrieb sogenannter

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Sondernutzungsgebühr

Gemäß § 19 Satz 1 NStrG bedarf es, wenn nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, keiner (Sondernutzungs-)Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 NStrG. Nach Satz 2 dieser Regelung hat die

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BierBike ade

Der Be­trieb eines „Bier­Bike“ auf öf­fent­li­chen Stra­ßen ist stra­ßen­recht­lich dann nicht mehr Ge­mein­ge­brauch, son­dern eine er­laub­nis­pflich­ti­ge Son­der­nut­zung, wenn eine Ge­samt­schau der äu­ßer­lich er­kenn­ba­ren Merk­ma­le aus der Per­spek­ti­ve eines ob­jek­ti­ven Be­ob­ach­ters er­gibt, dass es vor­wie­gend nicht zur Teil­nah­me am Ver­kehr, son­dern

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Das Abifestival und die Pflichten des Veranstalters

Aus der über den normalen Gebrauch der Straßen hinausgehenden (Sonder-)Nutzung folgt die Pflicht, an der Umsetzung des veranstaltungsbezogenen Verkehrslenkungs- und -sicherungskonzeptes mitzuwirken, insbesondere die geforderten Verkehrsposten bereitzustellen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall der verkehrsregelnden

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Partybikes

Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen stellt nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster keinen (erlaubnisfreien) Gemeingebrauch sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar.

In den beiden jetzt vom OVG Münster entschiedenen Fällen vermieten die Kläger

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Die falsch aufgehängten Wahlplakate

Auch eine politische Partei muss sich bei der Anbringung ihrer Wahlplakate an gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen halten, wenn sie nicht deren kostenpflichtige Entfernung riskieren will. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Dresden die Klage des Kreisverbands einer im Bundestag sowie

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Partybikes – Schluss mit lustig?

Die Benutzung von „Partybikes“ („Bierbikes“) bedarf der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf zwei Klagen gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf abgewiesen, in der den Klägern die Benutzung sogenannter Partybikes auf öffentlichen Verkehrsflächen untersagt worden war. Nach

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