Das Abstellen des „Little Home“ im öffentlichen Straßenraum stellt eine Sondernutzung dar. Verfügt die Besitzerin nicht über eine hierfür erforderliche Sondernutzungserlaubnis, ist die mobile kleine Unterkunft zu entfernen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hannover in dem hier vorliegenden Fall die Klage einer Eigentümerin eines „Little Home“ abgewiesen. Zu der
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