Telefonanruf

Internethandel – und keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf Arbeitnehmer im Kundenservice in Deutschland an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte ein Online-Möbelhändlerin geklagt, die in Deutschland 1.635 Arbeitnehmer beschäftigt, wovon 215 im Kundenservice tätig sind, davon wiederum sieben im Bundesland

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Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel bei „Same-Day-Delivery“-Versprechen

Sonntagsarbeit zur Abwendung eines unverhältnismäßigen Schadens darf gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nur wegen einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die eine außerbetriebliche Ursache hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Fall einer hundertprozentige Tochtergesellschaft eines international tätigen Online-Versandhändlers entschieden.Innerhalb des Konzerns

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Schild

Sonn- und Feiertagsarbeit im Logistikunternehmen

Voraussetzung für eine Ausnahme des Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit können unverhältnismäßig schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen sein. Eine gegebenenfalls drohende Vertragsstrafe begründet keinen unverhältnismäßigen Schaden. So hat das Verwaltungsgericht Münster in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag eines Logistikunternehmens abgelehnt, ihr im Wege der Ausnahmebewilligung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

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Eisbecher

Eisherstellung an Sonn- und Feiertagen

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in Brauereien, Betrieben zur Herstellung von alkoholfreien Getränken oder Schaumwein ist nicht erforderlich, um tägliche oder an diesen Tagen besonders hervortretende Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. Auch die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Fabriken zur Roh- und Speiseeisherstellung und in Betrieben des Großhandels,

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Frühstück

Ladenöffnungen – und der verfassungsrechtlich gebotene Sonntags- und Feiertagsschutz

Regelungen, mit denen eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen erlaubt wird, müssen das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes wahren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt in zwei Entscheidungen bekräftigt und seine Rechtsprechung zu Vorschriften konkretisiert, die eine Sonntagsöffnung im öffentlichen Interesse zulassen und bestimmen, dass die Öffnung rechtfertigende Umstände

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Kirche

Bewilligung von Sonntagsarbeit – und die Verfahrensbeteiligung der Kirchen

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ist an Verwaltungsverfahren zur Bewilligung von Sonntagsarbeit in sächsischen Callcentern zu beteiligen. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Im Einzelfall kann die Aufsichtsbehörde unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Ausnahmen bewilligen. So

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Fußballstadion

Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus

Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags, Feiertags- oder Nachtarbeit sein. Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun die Fahrzeiten im Mannschaftsbus als zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehörig angesehen. Zahlt ihr Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags, Feiertags- oder Nachtarbeit,

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Die Feiertagsarbeit der Nachtschwester

§ 6.1 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b der Durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K), der einen Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit regelt, setzt voraus, dass ein Wechselschicht- oder Schichtarbeit leistender Beschäftigter nach einem Dienstplan eingesetzt

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Weihnachtsgeschenke im Versandhandel – und keine Sonntagsarbeit am 4. Advent

Die Betreibergesellschaften zweier Logistikzentren in Rheinberg und Werne sind auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster mit ihren Begehren gescheitert, an den beiden letzten Adventssonntagen zur Bewältigung des Weihnachtsgeschäfts Arbeitnehmer beschäftigen zu dürfen. Die zuständigen Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg hatten zwar für den dritten

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Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit in der Gebäudereinigung

Im Bereich der Gebäudereinigung findet der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 28.06.2011 jedenfalls kraft Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5 TVG auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung. In diesem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag heißt es auszugsweise in Ziffer 3.7 und 3.8: 3. Mehr, Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit … 3.7 Mehr, Nacht, Sonn-

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Schichtzulagen, Zeitzuschläge – und ihre Unpfändbarkeit

Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unpfändbar und können nicht abgetreten werden. Der Kläger des hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall ist bei dem beklagten Landkreis als Angestellter beschäftigt. Er trat im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens seine

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Sonntagsarbeit in „Freizeitbranchen“

Der Vorbehalt des Gesetzes erfordert nicht, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Getränkeindustrie, in Eisfabriken und im Großhandel mit deren Erzeugnissen sowie in Callcentern wegen der Wesentlichkeit dieser Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz nur durch den parlamentarischen Gesetzgeber, nicht aber auf der Grundlage der Ermächtigung

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Ladenöffnungszeiten – Samstags 24:00 Uhr

Der verfassungsunmittelbare Sonn- und Feiertagsschutz nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV schließt Regelungen aus, wonach Arbeitnehmer im Anschluss an eine werktägliche Ladenöffnung bis 24.00 Uhr an darauf folgenden Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, um bei Ladenschluss noch anwesende Kunden zu bedienen oder Aufräum- und Abschlussarbeiten vorzunehmen. Nach

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Samstags bis 24:00 Uhr geöffnet!

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach einem werktäglichem Ladenschluss um 24.00 Uhr ist unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt klargestellt, dass es gegen Verfassungsrecht verstößt, wenn Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, um nach Ladenschluss am vorausgegangenen Werktag um 24.00 Uhr noch anwesende Kunden zu bedienen oder

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Sonntage, Feiertage – und die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat auf Normenkontrollanträge einer Gewerkschaft und zweier evangelischer Gemeindeverbände die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit als nichtig beurteilt, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften zulässt. Soweit die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung eine solche

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Die Sonntagsarbeit vor der Einigungsstelle

Eine abschließende ungekündigte betriebliche Regelung zur regelmäßigen Arbeitszeit steht der Anrufung einer Einigungsstelle zur Regelung einer Sonntagsöffnung im Einzelhandel nicht entgegen, selbst wenn die Verfahrensregelungen in der bestehenden Betriebsvereinbarung (hier: Spruch einer Einigungsstelle) Teilregelungen zur Sonntagsarbeit enthalten. Die Einrichtung einer Einigungsstelle scheitert nur an deren offensichtlichen Unzuständigkeit, wenn das Mitbestimmungsrecht

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Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst

Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch auf Erholungsurlaub, indem er den Arbeitnehmer durch Freistellungserklärung zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit. Dies ist auch an den gesetzlichen Feiertagen möglich und notwendig, an denen der Arbeitnehmer ansonsten dienstplanmäßig zur Arbeit verpflichtet wäre. Auch für die dem TVöD unterliegenden Arbeitsverhältnisse gilt der

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Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntagsarbeit

Pauschale Zuschläge, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit an den Arbeitnehmer leistet, sind nur dann nach § 3b EStG begünstigt, wenn sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung gemäß § 41b

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