Sorgerechtsentzug – bei bereits beeinträchtigtem Kindeswohl

Eine räumliche Trennung der Kinder von den Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar, der nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen oder aufrechterhalten werden darf.  6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff lediglich unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß

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Kindesmissbrauch

Ausschluss eines Elternteils von der elterlichen Sorge – und die Begründung der Verfassungsbeschwerde

Sind fachgerichtliche Entscheidungen über den Ausschluss eines Elternteils von der gemeinsamen Sorge auf ihre Vereinbarkeit mit dem Elternrecht zu überprüfen, sind Prüfungsmaßstab und Prüfungsintensität des Bundesverfassungsgerichts im Verhältnis zur Konstellation des Art. 6 Abs. 3 GG zurückgenommen. Die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen dazu, ob die Voraussetzungen des §

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Gerichtshof der Europäischen Unoin

Internationale Zuständigkeit im Sorgerechtsverfahren – und der Wegzug des Kindes

Das Gericht eines EU-Mitgliedstaats behält die nach der Brüssel-IIa-Verordnung bestehende Zuständigkeit in einem das Sorgerecht betreffenden Rechtsstreit nicht, wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Lauf des Verfahrens rechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines Drittstaats verlegt worden ist, der Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1996 ist. Dies entschied jetzt der Gerichtshof

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Wegweiser Justizbehörden Frankfurt am Main

Die prozessuale Vertretung eines Kindes – und die beendete Beistandschaft des Jugendamtes

Ist die Beistandschaft des Jugendamts beendet, erlangt der sorgeberechtigte Elternteil die gesetzliche Vertretung des Kindes zurück und kann Verfahrenshandlungen, bei denen das Kind nicht wirksam gesetzlich vertreten war, rückwirkend genehmigen. Der Vertretungsmangel kann in jeder Lage des Verfahrens geheilt werden, und zwar auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in der

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Scheidung

Elterliches Sorgerecht – und die Bevollmächtigung eines Elternteils

Dem sich aus der gesetzlichen Gesamtvertretung des minderjährigen Kindes durch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern ergebenden Bedürfnis für eine Autorisierung eines Elternteils zur alleinigen Wahrnehmung elterlicher Vertretungsbefugnisse kann durch Erteilung einer Vollmacht entsprochen werden. Das Grundverhältnis für diese Vollmacht ist regelmäßig das sich aus dem fortbestehenden gemeinsamen Sorgerecht ergebende gesetzliche Rechtsverhältnis. Daraus

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Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil – und das paritätische Wechselmodell

Die gerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil hat keine Bindungswirkung hinsichtlich einer späteren Entscheidung zum Umgang und der sich dabei stellenden Frage, ob ein paritätisches Wechselmodell anzuordnen ist. Die Entscheidung zum Umgang richtet sich in diesem Fall als Erstentscheidung nach §§ 1684, 1697 a BGB und unterliegt nicht den

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Familie

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil – und seine Abänderung auf Wunsch des Kindes

Die Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil ist trotz eines auf den Wechsel in den Haushalt des anderen Elternteils gerichteten Kindeswillens nicht gerechtfertigt, wenn der Kindeswille nicht autonom gebildet ist und sonstige Belange des Kindeswohls entgegenstehen. Gemäß § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Entscheidung zum

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Die angekündigte Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren

Die familiengerichtliche Ankündigung einer Nachbegutachtung im Sorgerechtsverfahren ist als prozessuale Zwischenentscheidung kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde. In dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wandte sich ein Vater gegen eine im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens zur elterlichen Sorge ergangene Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Darin kündigte das OLG unter Gewährung einer Stellungnahmefrist

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Der Streit der Eltern – über die Schutzimpfung ihres Kindes

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, wie ein zwischen sorgeberechtigten Eltern in Bezug auf die Schutzimpfungen ihres Kindes entstandener Streit beizulegen ist: In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bestand zwischen den gemeinsam sorgeberechtigten nichtehelichen Eltern Uneinigkeit über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen für ihre im Juni 2012

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Der Streit ums Aufenthaltsbestimmungsrecht – und das verhinderte familienpsychologische Gutachten

Die Weigerung des allein sorgeberechtigten Elternteils, das Kind dem vom Gericht beauftragten Sachverständigen zur Exploration für die Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens zuzuführen, rechtfertigt nicht die Annahme eines sofortigen/dringenden Bedürfnisses für den Erlass einer Einstweiligen Anordnung, mit welcher der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und die Übertragung aus den Amtspfleger angeordnet wird (§§

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Elterliche Konflikte – und der Entzug des Umgangsbestimmungsrechts

Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mildere Mittel stets vorrangig. Ob die Befugnis zur Umgangsbestimmung Bestandteil der elterlichen Sorge ist und ob dieser gegenüber

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Beschwerdeverfahren über eine teilweise Sorgerechtsentziehung – und die reformatio in peius

Das Verbot der reformatio in peius gilt in Beschwerdeverfahren über eine (teilweise) Sorgerechtsentziehung nur eingeschränkt und schließt nach entsprechendem Hinweis an die Beteiligten eine im Sinne des Kindeswohls gebotene Entziehung weiterer elterlicher Sorgebefugnisse auch dann nicht aus, wenn nur die Eltern Beschwerde eingelegt haben. Die (hier:) erstmalige Entziehung des Umgangsbestimmungsrechts

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Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts – und das Elternrecht

Die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil kann vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie auf das Wohl des Kindes ausgerichtet ist und nicht auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruht. Über diesen Prüfungsumfang ist grundsätzlich nur bei gerichtlichen Entscheidungen hinauszugehen, mit denen

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Der Streit um den Namen des Kindes

Die Vorschriften der §§ 1616 ff. BGB gelten nur für den Geburtsnamen, also den Nachnamen des Kindes, nicht für den Vornamen. Die gemeinsame Bestimmung des Geburtsnamens durch die Eltern gem. § 1617 BGB setzt voraus, dass bei Geburt des Kindes gemeinsames Sorgerecht bestand. Bei späterer Herstellung der gemeinsamen Sorge sind

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Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund – und das Beschwerderecht des nicht mehr sorgeberechtigte Elternteils

Der wegen einer Maßnahme nach § 1666 BGB nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den anderen Elternteil beschwerdeberechtigt. Die Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG setzt eine unmittelbare Beeinträchtigung des Beschwerdeführers in einem ihm zustehenden subjektiven Recht voraus. Ein bloßes berechtigtes Interesse

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Wann ein alleiniges Sorgerecht beantragt werden sollte

In dem Fall einer Trennung von dem Partner oder der Scheidung einer Ehe kann es gelegentlich zu einem Sorgerechtsstreit kommen, da die Elternteille ein alleiniges Sorgerecht erkämpfen wollen. Doch was beinhaltet das Sorgerecht überhaupt und wann sollte ein alleiniges Sorgerecht beantragt werden? Antworten auf diese Frage finden Sie in diesem

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Sorgerechtsentzug – und die summarische Prüfung in der einstweiligen Anordnung

Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen Anordnung unterliegt spezifischen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann. Allerdings

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Gemeinsames Sorgerecht – und die Hauptwohnung des Kindes

Die Eintragung mehrerer Hauptwohnungen minderjähriger Kinder ist auch bei gemeinsamer Ausübung des Sorgerechts durch die getrennt lebenden Eltern unzulässig. Auch wenn die getrennt lebenden Eltern eines minderjährigen Kindes das Sorgerecht im paritätischen Wechselmodell ausüben, ist im melderechtlichen Sinne die Wohnung nur eines der Elternteile die Hauptwohnung des Kindes. In dem

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Die erfolgreiche Vaterschaftsfeststellung – und die Feststellung des Sorgerechts

Ein Antrag auf Feststellung der Sorgerechtsverhältnisse nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung ist nicht zulässig, wenn nicht eine konkrete Unklarheit substantiiert dargetan wird. Ob ein solcher Feststellungsantrag als solcher bzw. im Allgemeinen überhaupt zulässig ist, kann dabei nach Ansicht des Amtsgerichts Bergen (Rügen) dahinstehen, denn jedenfalls fehlt im vorliegenden Fall das analog §

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Zwischenvereinbarung im Sorgerechtsverfahren – und die Einigungsgebühr

Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG entsteht bei einer Zwischenvereinbarung zum Sorgerecht anlässlich der Einholung eines Sachverständigengutachtens nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle nur dann, wenn ein konkretes gerichtliches Verfahren (einstweiliges Anordnungsverfahren) vermieden wurde. Soweit dieses nicht anhängig war, muss es zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bevorgestanden haben. Zur Frage,

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Das vermeintliche Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich u.a. gegen das Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs im Umgangsverfahren richtete, nicht zur Entscheidung angenommen. Im Hinblick auf die Rüge der überlangen Verfahrensdauer ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig. Der bloße Verweis auf die Länge des Verfahrens reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn die Verzögerung im

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Nur 1 Brief monatlich – Umgangsverbot für den Vater

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist aktuelle eine Verfassungsbeschwerde gegen den befristeten Ausschluss des Umgangsrechts eines Vaters mit seinem Kind ohne Erfolg geblieben, das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltUmgangsrecht und ElternrechtDer Umgangsausschluss und das ElternrechtDas familiengerichtliche Verfahren Der Ausgangssachverhalt[↑] Der Beschwerdeführer ist Vater eines im Jahr 2003

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Das aus Italien nach Deutschland entführte Kind

Die Entscheidung eines Gerichts des italienischen Herkunftsstaates eines im Sinne von Art. 3 HKÜ widerrechtlich nach Deutschland verbrachten Kindes, die dessen Hauptwohnsitz vorläufig bei dem entführenden Elternteil im Zufluchtsstaat anordnet, steht einer Rückgabeanordnung (Art. 12 Abs. 1 HKÜ) entgegen, da eine solche das Kind in eine unzumutbare Lage im Sinne

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Vollstreckbarerklärung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen – und der Verfahrensbeistand

Im Verfahren auf Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung nach der Brüssel IIa-Verordnung ist kein Verfahrensbeistand zu bestellen. Handelt es sich bei der anzu Entscheidung um eine einstweilige Anordnung zum Sorgerecht, steht der Umstand, dass das Ausgangsgericht dem Kind keinen Verfahrensbeistand bestellt hat, einer Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung grundsätzlich nicht entgegen. InhaltsübersichtBrüssel

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Vereinfachtes Sorgerechtsverfahren – und die Verfahrenskostenhilfe

Dem dem Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge entgegen tretenden Antragsgegner ist – bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen – Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen und ein Rechtsanwalt beizuordnen. Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, wird dem Beteiligten gemäß § 78 Abs. 2 FamFG auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt

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Gemeinsame elterliche Sorge – aber nicht immer

Im Rahmen des § 1626a BGB kann auf die Prüfungskriterien des § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB zurückgegriffen werden. § 1626a BGB enthält keine gesetzliche Vermutung oder ein Leitbild dahingehend, dass die gemeinsame elterliche Sorge gegenüber der Alleinsorge vorzugswürdig ist. Gemäß § 1626a Abs. 2 BGB überträgt das Familiengericht

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Erziehung ist das Recht der Eltern – auch bei „afrikanischen“ Erziehungsmethoden

Eine Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus. Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte im Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Stützen sich

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Gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung der Eltern

Allein aus der normtechnischen Gestaltung von § 1671 BGB kann kein Regel-/Ausnahmeverhältnis zugunsten des Fortbestandes der gemeinsamen elterlichen Sorge hergeleitet werden. Ebenso wenig besteht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung

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Spätere Heirat – und die elterliche Sorge

Dass ein Kindesvater, der später mit der Mutter eines gemeinsamen Kindes die Ehe geschlossen hat, Mitinhaber der elterlichen Sorge für dieses Kind ist, auch wenn die förmliche Vaterschaftsanerkennung erst nach der Heirat erfolgte, stellt insbesondere nach dem im Rahmen der Verfahrenskostenbewilligung keine „schwierige Rechtsfrage“ (mehr) dar. Die im vorliegenden Verfahren

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