Wird ein gebraucht erworbenes Elektrogerät in brennbarer Umgebung aufgeladen, ohne dass der Käufer über den Zustand des Geräts informiert war, liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung vor.
Mit dieser Begründung hat das Landgericht Coburg in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines Gebäudeversicherers
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