Der Leiter des Sachgebiets Allgemeiner Sozialer Dienst übt die Tätigkeit eines Sozialarbeiters aus, die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 6 TVöD/VKA aus der Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA heraushebt. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hat ein staatlich anerkannter Sozialarbeiter geklagt, der
Lesen