Krankenkassen dürfen Programme für Versorgungsmanagement in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage nicht in Kooperation mit privaten Beratungsunternehmen vereinbaren. Seit 2007 haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf ein Versorgungsmanagement, insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall schloss eine bundesunmittelbare Ersatzkasse
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