Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) muss der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Auskunft über Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 erteilen.
Das hat aktuell das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die AfD warb im Bundestagswahlkampf 2021 auf der Plattform
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