Gibt ein Arzt gerichtliche geforderte Befundberichte über eigene Patienten nicht ab, verstößt er damit nicht gegen seine Berufspflichten.
Dieser Entscheidung des Berufsgerichts für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Berlinlag der Fall eines Berliner Arztes zugrunde, dem die Ärztekammer Berlin u.a. vorgeworfen
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