Den Sozialkassen der Bauwirtschaft haben für rückständige Sozialkassenbeiträge einen Anspruch auf Verzugszinsen aus § 7 Abs. 3 iVm. der Anlage 28 SokaSiG.
Die Anlage 28 des SokaSiG enthält den vollständigen Text des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 03.05.2013
Artikel lesen









