Bundesarbeitsgericht

Revisionsbegründung beim Bundesarbeitsgericht

Für eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung müssen die Revisionsgründe angegeben werden. Bei Sachrügen sind diejenigen Umstände bestimmt zu bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt. Die Revisionsbegründung muss den angenommenen Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts so aufzeigen, dass Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs erkennbar

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Altbau-Gebäude

Gewerbliche Nutzung und Verwaltung von Immobilienvermögen – und die Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft

Eine GmbH mit dem Geschäftszweck, Immobilien zu betreuen, die im Allein- oder Miteigentum ihrer alleinigen Gesellschafterin stehen, die zur Immobilienbetreuung, insbesondere zur Abwicklung der Mietverträge, Angestellte einsetzt, unterliegt der Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft

Die Pflicht der Arbeitgeberin, Beiträge

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Soka Bau

Herstellung und Montage mobiler Trennwände – und das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft

Ein nicht originär tarifgebundener Betrieb, der auftragsbezogene mobile Trennwände nach den individuellen Wünschen und konkreten Anforderungen seiner Kunden produziert und montiert, ist im Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft nicht beitragspflichtig. Der Betrieb unterfällt nicht dem betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes.

Ein

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Soka Bau

Die Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2

Das Bundesarbeitsgericht hält es für verfassungsrechtlich unbedenklich, dass § 15 Abs. 1 SokaSiG2 den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauerhandwerk vom 20.01.1994, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 11.06.2002, rückwirkend auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erstreckt.

Eine Vorlage nach Art. 100 Abs.

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Sozialkassenverfahren des Baugewerbes – und die unwirksamen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen

Das Bundesarbeitsgericht hat die Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 5 TVG aF für unwirksam erklärt.

Im Einzelnen betrifft dies die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Tarifverträge

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