Eine GmbH mit dem Geschäftszweck, Immobilien zu betreuen, die im Allein- oder Miteigentum ihrer alleinigen Gesellschafterin stehen, die zur Immobilienbetreuung, insbesondere zur Abwicklung der Mietverträge, Angestellte einsetzt, unterliegt der Beitragspflicht zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft Die Pflicht der Arbeitgeberin, Beiträge zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft zu leisten, ergibt sich aus
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