Eingruppierung einer Sozialpädagogin

Für das Arbeitsverhältnis gelten aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit die Vorschriften des TVöD-BT-V/VKA und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA).

Für die Eingruppierung einer Sozialpädagogin sind neben § 22 Abs.

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Sozialpädagogen von der Fachhochschule Erfurt

Der Bachelorstudiengang „Bildung und Erziehung von Kindern“ an der Fachhochschule Erfurt erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin.

In einem vom Verwaltungsgericht Weimar entschiedenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wandte sich die Antragstellerin, die Leiterin einer Kindertageseinrichtung ist,

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